Betriebsschliessung 2012 - Abfindung 2013 erhalten - wie eintragen?

  • Hallo zusammen,


    der Betrieb, bei dem ich gearbeitet habe, hat seinen Geschäftsbetrieb zum 31.12.2012 eingestellt. Im September 2013 habe ich dann eine Abfindung erhalten, die noch nicht versteuert wurde. Laut Steuerberater muss ich die Abfindung einfach in Anlage N eintragen, dies geht aber nicht, ohne eine komplette Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, die es nun aber leider nicht gibt. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich die Abfindung nun eintragen soll?


    Besten Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Laut Steuerberater muss ich die Abfindung einfach in Anlage N eintragen, dies geht aber nicht, ohne eine komplette Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, die es nun aber leider nicht gibt

    Und warum gibt es diese Lohnsteuerbescheinigung nicht? M.E. ist der ehemalige AG bzw. die auszahlende Stelle zwingend dazu verpflichtet.


    Dann bliebe nur der Weg über sonstige Angaben zum Arbeitslohn, der eigentlich nur für Zahlungen Dritter ist. Da kann man allerdings keine etwaigen zusammengeballten Zahlungen für mehrere Kalenderjahre, die ggf. eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG rechtfertigen würden, erklären bzw. die Ermäßigung beantragen.


  • Auszug aus der E-Mail des Steuerberaters:




    "eine Lohnsteuerbescheinigung wurde
    nicht ausgestellt, da keine Lohnsteuer abgeführt wurde; das Finanzamt wurde
    lediglich über die Zahlung informiert. Den Abfindungsbetrag müssen Sie in der
    Anlage N zu Ihrer Einkommensteuererklärung angeben."



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