Verbuchen von Vorsteuer bei Schadensfall Firmen-Pkw

  • Hallo,


    ich nutze WISO Mein Büro, Variante 2 (Kleiner Kontenrahmen) und habe nun mit dem Firmen-Pkw einen Schaden, der mir von der Versicherung erstattet wird. Die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab. Da ich aber Vorsteuerabzugsberechtigt bin (mache monatliche Umsatzsteuervoranmeldung), wird mir die Werkstatt eine Rechnung über die Umsatzsteuer erstellen. Wie verbuche ich diese in der Variante 2? Ich habe schon das Forum durchsucht, dabei aber nur Hinweise auf die Variante 3 (großer Kontenrahmen) gefunden. Nirgends jedoch einen Hinweis, auf welche Konto ich die Vorsteuer im kleinen Kontenrahmen verbuche. Ich finde dort nur ein Konto "Umsatzsteuer(voraus)zahlungen. Aber ist das richtig? Ich bekomme diese Vorsteuer ja vom Finanzamt zurück. Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.



    Liebe Grüße





    Marion Velten

  • Danke für den Verweis, aber den habe ich schon über die Suchfunktion gefunden. Dort wird leider nur erklärt, wie es mit der Variante 3 funktioniert. Das Konto 1576 anrechenbare Vorsteuer habe ich in der Variante 2 leider nicht. Kann mir hier denn niemand helfen? Ich finde auch in der Programmhilfe dazu keinerlei Hinweis. Es muss doch auch in der Variante 2 eine Möglichkeit geben, eine reine Vorsteuerrechnung im Rahmen eines Kfz-Schaden verbuchen zu können. Außerdem muss ich ja auch noch den Wertverlust in der Afa verbuchen. Da habe ich auch nichts dazu gefunden :( Steuerberater fragen ist keine Option, ich habe ja WISO Mein Büro, damit ich keinen Steuerberater brauche...


    Liebe Grüße




    Marion

  • Ich arbeite (testweise) auch mit der Version 3 - aber auch in Version 2 musst du doch ein Konto (Kategorie) für die gezahlte Vorsteuer haben. Auf die müsstest du dann auch buchen.

  • Vielen Dank für die Antwort! Ja, es gibt in der Variante 2 ein Konto "Umsatzsteuer(voraus)zahlungen". Auf dieses Konto buche ich die Vorsteuerzahlungen, die ich an das Finanzamt bezahle. Ist das wirklich das richtige Konto, um eine Rechnung zu buchen, die nur aus Vorsteuer besteht? Die bezahle ich ja nicht an das Finanzamt, sondern an die Werkstatt...

  • ja, denn du hast die Vorsteuer ja tatsächlich gezahlt. Bei der EÜR wird diese dann als Ausgabe berücksichtigt, in der UStVA als gezahlte Vorsteuer abgezogen.

  • Super, vielen Dank! Dann wäre dieser Punkt geklärt.


    Jetzt muss ich nur noch herausfinden, was ich mit der Wertminderung mache, die an meinem Firmen-Pkw durch den Unfall entstanden ist. Die bekomme ich ja nämlich von der Versicehrung erstattet. Wohin buche ich diese? Und muss ich bei der Abschreibung des Pkw irgendetwas berücksichtigen? Der Gesamtwert des Fahrzeuges mindert sich ja um 1.200 Euro, also ist doch auch die Abschreibungssumme geringer?

  • Dies habe ich in MB noch nicht gemacht. Theoretisch muss eine Sonder-AfA gebucht werden - wie dies geht, habe ich noch nicht auspribiert, muss aber in der Kategorie Abschreibungen (auf PKW, also bewegliche Wirtschaftsgüter) gebucht werden. Die Erstattung durch die Versicherung muss als Ertrag ausgewiesen werden - hast du eine Kategorie Versicherungsentschädigungen oder ähnlich? Falls nicht, sonstige Erträge umsatzsteuerfrei (da die Versicherung den Nettoschaden ersetzt).

  • Danke! Ist ja auch eher ungewöhnlich, dass man eine Wertminderung an einem Fahrzeug hat. Aber ich weiß jetzt zumindest mal, wie ich die Einnahme buche. Es gibt ein Konto "Betriebseinnahmen umsatzsteuerfrei", ich denke das ist dann das richtige. Jetzt noch das mit der Minderung der Abschreibung...