Bilanzprüfung Fehler durch Saldo Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

  • Hallo Zsammen,
    die Frage zum gleichen Problem hatte ich schon einmal gestellt, bin aber noch nicht recht weiter gekommen. Daher hoffe ich auf Eure Hilfe.
    In der letzten Bilanz hatte ich leider einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H. 4.348,10 €.
    Dieser ist in der Bilanz ausgewiesen, aber es gibt im Programm leider kein Konto, wo ich einen EB-Wert/Eröffnungsbuchung für die neue Bilanz eintragen könnte.
    Nun habe ich alle Eröffnungsbuchungen erledigt.
    Relevant:
    Verlustvortrag: Kto. 0868 an 9000
    Jahresfehlbetrag: Kto. 0868 an 9000
    ohne jede Berücksichtigung des FB
    Bilanzprüfung ist ok.
    Aber jetzt:
    Buchung Nicht gedeckter Fehlbetrag Kto. 0868 an 9000 (Rat von Franco)
    Aber: jetzt habe ich wieder die Bilanzabweichung für Kto. 9000 in Höhe des nicht gedeckten Fehlbetrages.
    Bilanzprüfung ist nicht ok.
    Wie kann ich denn jetzt ein entsprechend ausgeglichenes Konto 9000 herstellen?
    Muss der Fehlbetrag nicht evtl. noch irgendwo im "Soll" erwähnt werden?
    Wie muss ich diesen Betrag noch buchen, damit die Bilanz korrekt erstellt wird?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
    Vielen Dank und viele Grüße
    PilloQuillo

  • Hallo PilloQuillo,
    wie Du richtig vermutest, wenn alle Konten 9000 bis 9009 (Saldenvortragskonten) eine Saldo von Null ergeben ist die Bilanz ausgeglichen.
    Wenn Du die EB erstellst wirst Du immer einen "Fehlbetrag" haben.
    Sind nicht definierte Konten im Protokoll der Bilanzpruefung nicht aufgefuehrt, kann es sich bei diser Bilanzabweichung (Fehlbetrag) nur um den einen Betrag von Gewinn / Verlust handeln.


    Diesen Betrag dann auf des vorhandenen Konto SKR03 0868 entweder
    1. zur Verringerung des Verlustvortrages verwenden (vom Verlustvrotrag subtrahieren), wenn es sich um eine Gewinn handelt. Wenn der Verlustvortrag uasgeglichen ist, Rest auf Gewinnvortrag.
    2. zur Erhoehung des Verlustest verwenden (zum Verlustvortrag addieren) wenn es sich um einen Verlust handelt


    Allerdings, wenn Deine Eroeffnungsbilanz bereits ausgeglichen, weshalb willst Du dann noch etwas buchen?


    Uebrigens gibt es hier
    http://www.berg-system-enginee…abschluss-skr03-und-skr04
    eine Anleitung, die Dich durch den Jahesabschluss und die EB des neuen GJ fuehrt.


    Dein Problem betreffende Erlaeuterung habe ich Dir alledings bereits gegeben.

  • Hallo Franco,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Ich habe die Eröffnungsbuchung vorher für alle Beträge ausser den "Nicht durch EK-Kapital gedeckten Fehlbetrag" gemacht.
    Dann war das Konto 9000 auf 0.
    Jetzt habe ich den nicht gedeckten Fehlbetrag gebucht: 0868 an 9000: 4.348,10 €


    Erst jetzt, wo ich diese Buchung für diesen Fehlbetrag vorgenommen habe, ergibt sich bei der Prüfung eine Bilanzdifferenz in Höhe dieses Fehlbetrages.
    Abder trotzdem sollte doch das Konto 9000 ausgeglichen sein?
    Heißt das nicht, ich müsste noch eine Buchung vornehmen?
    Aber welche, oder bin ich total auf dem Holzweg?


    Über Hilfe würde ich mich wirklich sehr freuen und danke Euch schon einmal.
    VG PilloQuillo

  • Hallo Zusammen,


    in einem anderen Beitrag habe ich in Bezug auf den Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag einen Buchungsvorschlag gefunden, der sich auf das Konto 0800 Gezeichnetes Kapital bezieht;


    Kann ich dann den Betrag i.H. des nicht gedeckten FB so buchen:
    1. 9000 an 0800
    und dann:
    2. 0868 an 9000


    Ist das korrekt, wenn ich dies so mache, auch als Kapitalgesellschaft?
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal.

  • Hallo PilloQuillo,


    Fuehre die Buchungen nicht aus, denn Sie erfuellen bei den gleichen Zweck.
    Kann es sein, dass dieser Vorschlag von mir ist? Ein Link waere hilfreich.


    noch einmal:
    die EB fuer das neue Geschaeftsjahr erzeugt in jedem Fall die Abweichung in Hoehe des Ergebnisses der G+V.
    Wenn bei Dir die EB beretis keine Abweichung erzeugt hat kann es sein, dass Du das Ergebnis der G+V bereits gebucht hast? Sollte das der fall sein, lasse noch einmal die Bilanzpreufung fuer das vorherige GJ 2013 fuer den Auswertezeitraum bis einschl Periode 15 laufen, dann muesst es hier ein A/P-abweichung geben

  • Hallo Franco,


    der Vorschlag ist von Dir bzw. aufgegriffen von doris22941.
    Ich habe ja bei den EB-Werten folgendes eingegeben/gebucht:


    9000 an 0730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter € 8.870,92
    9000 an 0800 Gezeichnetes Kapital € 25.000,00
    0868 an 9000 Verlustvortrag vor Verwendung (Betrag Verlustvortrag) € 4.723,74
    0868 an 9000 Verlustvortrag vor Verwendung (Betrag Jahresfehlbetrag 2012) € 24.624,36
    1000 an 9000 Kassenbestand € 40,60
    1200 an 9000 Bankbestand € 6496,88
    9000 an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt € 1.185,28
    9000 an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn-/Kirchenst. € 894,79
    1500 an 9000 Sonstige Vermögensgegenstände (sind eigentlich 1780 Ust-Vorauszahlungen, da Jahreszahler - ich konnte aber d. Kto. nicht ansprechen) € 647,85
    9000 an 1700 Sonstige Verbindlichkeiten € 582,44


    Damit ist Kto. 9000 auf 0 (soll so sein)


    Aber jetzt habe ich ja noch den "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag € 4.348,10
    Der erscheint in der Aktivseite der Bilanz und auf der Passivseite


    Dann habe ich diesen Betrag wie folgt gebucht:


    0868 an 9000 Verlustvortrag vor Verwendung € 4.348,10
    Wenn ich ihn jetzt so buche, dann erhalte ich bei der Bilanzprüfung die Fehlermeldung mit genau dieser Abweichung und dem Vermerk "Abweichung -4.348,10. Für eine korrekte Bilanz muss der Saldo aller EB-Buchungen 0 sein".


    Daher denke ich, muss es noch eine weitere Buchung geben, die die Bilanz wieder ausgleicht.
    Aber natürlich weiss ich noch nicht, wie.
    Vielleicht könntest Du mir doch helfen, die richtige Lösung zu finden?
    Ich danke Dir schon einmal an dieser Stelle.

  • Hallo PilloQuillo


    Bitte noch einmal nur die automatisch erstellten EB aus 2013 fuer Januar 2014.
    Du kannst auch die Werte Deiner Bilanz per 31.12.2013 nehmen


    In Deiner Aufstellung hast Du schon manuelle Buchung hinzugefuegt z.B.


    in die Schlussbilanz 2013 gehoert nur eine Buchung
    Du hast zwei angegeben, welchen Saldo hat das Konto 0868 zum 31.12.2013?
    0868 an 9000 Verlustvortrag vor Verwendung (Betrag Verlustvortrag) € 4.723,74
    0868 an 9000 Verlustvortrag vor Verwendung (Betrag Jahresfehlbetrag 2012) € 24.624,36


    1780 wird nur im lfd GJ ausgewiesen, erzeugt aber keine EB fuer das folgende GJ
    1500 an 9000 Sonstige Vermögensgegenstände (sind eigentlich 1780 Ust-Vorauszahlungen, da Jahreszahler - ich konnte aber d. Kto. nicht ansprechen) € 647,85
    Dazu gehoeren noch die Konten fuer USt VSt die auch in der Bilanz stehen..
    Der Abschluss aller Steuerkonton zu der auch 1780 gehhoert erfolgt ueber Konto 1790. 1790 erzeugt dann eine EB


    hier schreibst Du:
    "Aber jetzt habe ich ja noch den "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag € 4.348,10"


    Das ist falsch, denn Du musst das Ergebnis der G+V nehmen und das steht unter >> V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
    Da dieser Betrag auf keinem Konto gefuehrt wird sondern den Saldo aller G+V Buchung darstellt muss er als EB Wert manuell im neuen GJ erfasst werden

  • Hallo Franco,


    herzlichen Dank für Deine Mühe!


    Es ist so, dass ich gerade dabei bin, die Bilanz für 2013 zu machen. Ich verwende daher die Ausgangszahlen von 2012.
    Kann ich denn jetzt noch EB-Werte für 2013 automatisch erzeugen?
    Gibt es da kein Durcheinander?


    In der Bilanz von 2012 steht nur ein Wert für 0868: (Betrag Verlustvortrag 2011) € 4.723,74
    Die Buchung "auf neue Rechnung vortragen" 0869 ist im laufenden Jahr 2012 nicht erfogt.
    Das Ergebnis der G+V ist der Jahresfehlbetrag € 24.624,36 Ist es falsch, beide Beträge zu addieren und hier über 0868 zu erfassen?


    Leider habe ich auch in 2012 keinen korrekten Abschluss der Steuerkonten, sodass hier wohl das Problem mit meinen Konten 1500 und 1700 entstanden sein dürfte (ich habe ja keinen EB-Wert für 1790).


    Und meinen noch nicht berücksichtigten "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" müsste ich doch bestimmt auch noch in die EB´s einfließen lassen?


    Wie könnte ich denn diese Punkte noch retten, um eine Bilanz für 2013 hinzubekommen?


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo PilloQuillo,


    drucheinander kommt nichts nur es solle alle GJ und Perioden offen sei


    Zitat

    In der Bilanz von 2012 steht nur ein Wert für 0868: (Betrag Verlustvortrag 2011) € 4.723,74


    dann ist doch die Eroeffnungsbilanz 2013 mit nur diese Buchung nicht ausgeglichen und dort liegt das Problem.
    Es fehlen noch die Geldkonten, Kapitalkonten etc


    Erst jetzt mit Deinem letzten Beitrag ist bekannt, wo die Ursache liegt. Es hat also nicht mit der Programmfunktion zu tun sondern liegt einfach an Deinem (noch) fehlendem Wissen ueber Bilanzen , Abschuss etc etc
    Ich moechte Dich deshalb bitten fuer die weitere Bearbeitung und Loesung Deines Problem bei mir per E-Mail einen kostenpflichtigen Onlinesupport anzufragen. Du erhaelst dann ein entsprechendes Angebot
    Es sei denn jemand anderes nimmt sich Deines Themas an oder Du wendest dich an einen Steuerberater .