Berechnung des Programms bei Lohnersatzleistungen.

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    in dem Wiso-Steuersparbuch-2014 habe ich bei meiner Einkommenssteuererklärung angegeben, dass ich im Jahr 2013 einen Bruttoarbeitslohn von 20.284,23€ hatte. Zudem habe ich dort Lohnersatzleistungen in Höhe von 4265€ eingetragen.


    Insgesamt zeigt mir das Programm eine Steuererstattung von 417€ an.


    Dann habe ich meinen Steuerbescheid erhalten. Hier wurde jedoch mit einem Bruttoarbeitslohn von 24023€ gerechnet. Nun weiß ich nicht, wo das Finanzamt diesen Wert herholt. In den Erläuterungen steht, dass "Leistungen nach §32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 4265€ wurden mit 4265€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, §32b EStG).


    Nun zu meiner Frage. Kann es sein, dass Lohnersatzleistungen automatisch auf den Bruttoarbeitslohn aufgerechnet werden (wobei ich dann eig. einen Lohn von 20284,23€+4265€ = 24549,23€ haben müsste) und das Programm die Lohnersatzleistungen nicht richtig mit einberechnet hat?


    Hoffe ihr könnt mir schnell helfen.


    Lg Trez89

    • Offizieller Beitrag

    in dem Wiso-Steuersparbuch-2014 habe ich bei meiner Einkommenssteuererklärung angegeben, dass ich im Jahr 2013 einen Bruttoarbeitslohn von 20.284,23€ hatte. Zudem habe ich dort Lohnersatzleistungen in Höhe von 4265€ eingetragen.


    Einfach mal den Begriff "Progressionsvorbehalt" in die Suchfunktion Deiner Software eingeben. :)

  • Lohnersatzleistungen werden nicht zum Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet.


    Das Finanzamt bekommt den Wert von Deinem Arbeitgeber.


    Woher hast Du den Betrag von 20.284,23?

  • 20.284,23€ steht bei mir in der Einkommenssteuererklärung als Bruttoarbeitslohn.


    Gesamte Einkünfte ist noch ein anderer Wert...


    ich lege aufjedenfall mal Einspruch ein..


    danke schonmal

    • Offizieller Beitrag

    Warum rufst Du nicht einfach erst einmal beim FA an und fragst freundlich nach, warum dort anstelle eines Bruttoarbeitslohns laut Lohnsteuerbescheinigung von 20.284,23€ mit einem i.H.v. 24.023€ gearbeitet worden ist. Etwaige Differenzen bzw. Übermittlungsfehler seitens des AG müssten sich so doch leicht klären lassen. Sofern das Ende der Einspruchsfrist noch nicht kurz bevor steht, wäre das meine erste Wahl.


    Wie sich die Steuerschuld unter Berücksichtigung eines Progressionsvorbehaltes berechnet, wurde hier im Forum bereits mehrfach detailliert erläutert. Deshalb insoweit auch mein Tipp, einfach mal die erweiterte Forumssuche zu bemühen.