Wo Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG geltend machen

  • Hallo zusammen,


    ich nehme an einem Aktienprogramm meines Arbeitgebers teil bei dem ich den Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 39 EstG in Höhe von 360 Euro geltend machen. Mein Arbeitgeber wendet den Steuerfreibetrag allerdings nicht an und versteuert die gesamten Vergünstigungen (Differenz Tagesaktienpreis - Abgabepreis) als geldwerten Vorteil.
    Meine Frage ist nun: Wie und wo kann ich den Steuerfreibetrag in meiner Steuererklärung nachträglich eintragen und geltend machen?


    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Vielen Dank vorab,
    Gruss Peter

  • Hallo, ich habe genau die gleiche Frage. Ich muss die 360 Freibetrag irgendwo eintragen aber ich weiß nicht genau wo. Ich habe mir überlegt, von die Lohnsteuerbescheinigung es abzuziehen, aber ich weiß nicht ob das legal ist.


    Danke sehr!!

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft in ähnlichen Fällen beschrieben, gibt es da den Bereich der Korrekturen zum Bruttoarbeitslohn. Entsprechende Eintragungen sind natürlich detailliert zu begründen und zu belegen. Zu Änderungen hinsichtlich der bereits abgeführten Sozialversicherungsbeiträge führt dies natürlich nicht.

  • Hi,

    ich habe auch Mitarbeiteraktien erhalten für 2022, 2023 und auch die kommenden Jahre werde ich damit zu tun haben.


    Ich habe meine elektr. Steuererklärung für 2022 (WISO 2023) letzte Woche schon abgegeben und nun hat der Arbeitgeber ein Datenblatt zur Hilfe bei der Steuererklärung veröffentlich. Darin lese ich von §3 Nr 39 EStG und wundere mich, wo ich die 1.440 € eintragen kann.


    Leider hilft mir die Antwort oben von miwe4 nicht, da ich nicht ganz folgen kann wie es gemeint ist, bzw. keinen Korrekturen-Bereich beim Bruttoarbeitslohn in der Software finde.


    Könnte jemand nochmal erläutern, wie man diesen Freibetrag für Arbeitslohn, welche für mehrere Kalenderjahre zusätzlich gewährt ist, in der WISO 2023 einträgt? Vielen Dank!

  • ... bzw. keinen Korrekturen-Bereich beim Bruttoarbeitslohn in der Software finde.

    Dann gibt man Korrektur mal oben rechts in die Programmhilfe/-suche ein und wird dann direkt zu der Eingabemaske geführt. Diese sollte man natürlich wie immer Zeile für Zeile lesen und auch bis zum Ende durchscrollen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Wo Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 39 EstG geltend machen“ zu „Wo Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG geltend machen“ geändert.