4% Kürzung von Krankenkassenbeitrag eintragen

  • Hallo,
    auf menem Steuerbescheid habe ich eine Kürzung den Krankenkassenbeitrags um 4% (Kürzung gem. §10 Abs.1 Nr.3 S.4 EStG). Wo trage ich das im WISO Steuer-Sparbuch ein?
    Die Krankenversicherung bezahle ich direkt an die Krankenkasse und bekomme dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber (Freiwillig Krankenversichert?).
    Bei der Berechnung durch WISO Steuer Sparbuch fehlt im Bescheid dieser Betrag und somit stimmt diue Steuerberechnung nicht mit dem Steuerbescheid vom Finanzamt überein.
    Grüßle Ralf

  • Ich habe meine Jahressteuererklärung 2013 mit Sparbuch 21.07.8634 erfolgreich erstellt. Bei den Krankenkassenbeiträgen wurde auch jeweils für meine Frau und mich (unterschiedlich) angegeben, ob daraus auch ein Krankengeldanspruch resultiert. Trotzdem hat die Software bei der Berechnung die vom Finanzamt vorgenommene (teilweise) Kürzung um 4% lt. § 10, Abs. 1, Nr.3, Buchst. a, Satz 4 EStG nicht vorgenommen. Hat diesen Effekt noch jemand festgestellt? Handelt es sich dabei um einen Programmfehler?


    Edit: Danke fürs Verschieben! ;)


    Ich habe die Eintragungen entsprechend vorgenommen, wie in den Screenshots oben gezeigt. Trotzdem berechnet das Sparbuch den Abzug nicht. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem hat die Software bei der Berechnung die vom Finanzamt vorgenommene (teilweise) Kürzung um 4% lt. § 10, Abs. 1, Nr.3, Buchst. a, Satz 4 EStG nicht vorgenommen.

    Ja, aber doch nur 4% des geringeren Beitrags für Krankengeld. Und dann wieder als abziehbar hinzugerechnet. ;)



    Was rechnet das FA?

    • Offizieller Beitrag

    Der zweite Screen ist ja auch aus einem ganz anderen Bereich der Erläuterungen zur Steuerberechnung. Du scheint für den Screen die Vergleichsberechnung genommen zu haben.

  • Ja, klar, ist der Vergleich als Antwort auf Deine Frage, wie das FA rechnet. Der erste Screen zeigt die eingetragenen Daten, der zweite die Berechnung durch das SB, der dritte den Vergleich mit dem FA-Bescheid.


    Ich gehe davon aus, dass das FA keinen Fehler gemacht hat. Aber in den letzten Jahren stimmte die SB-Rechnung fast haargenau mit der vom FA überein. Erstmals habe ich jetzt eine solche Abweichung und vermute einen Programmfehler. Oder Du zeigst mir, dass das Problem vor dem Monitor sitzt ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb muss man aber trotzdem dieselben Passagen vergleichen und schauen wie die Berechnungen bei Dir aussehen. Im Zweifel ein Ticket eröffnen und durch Buhl prüfen lassen. Die schalten sich, nach Rückfrage, auf und klären das.


    Das Ergebnis Deiner Bemühungen kannst Du dann bitte netter Weise hier einstellen.


    Es ist übrigens ein Irrglaube, dass die Steuerfestsetzungen der Finanzverwaltung immer zutreffend sind. Ansonsten hätte ich nicht die letzten Jahre Einspruch einlegen müssen und ein paar Altjahre davor aufgrund einschlägiger AO-Vorschriften ändern lassen müssen/können. Und nicht alle fehlerhaften Steuerbescheide fallen zu Ungunsten der Steuerbürger aus. Viele sogar beabsichtigt aufgrund Verwaltungsvereinfachungen, die auf Arbeitsüberlastung beruhen.


    Fast jeder dritte Steuerbescheid ist falsch - Meldung Handwerksblatt aus 2010


    Und daran hat sich offensichtlich bis heute nichts geändert:


    Mit diesen Fehlern bringt Sie das Finanzamt um ihr Geld - FOCUS-MONEY 12.06.2014

  • Dewshalb muss man aber trotzdem dieselben Passagen vergleichen und schauen wie die Berechnungen bei Dir aussehen.

    Da bin ich ganz Deiner Meinung. Erster und zweiter Screenshot sind IMO genau das, was Du oben für zwei verschiedene Fälle gepostet hast. Der dritte ist eine Ergänzung, für die Du naturgemäß mit Testdaten keine Entsprechung haben kannst ... :)

    Im Zweifel ein Ticket eröffnen und durch Buhl prüfen lassen. Die schalten sich, nach Rückfrage, auf und klären das.

    Ich hatte mich schon an den Support gewendet - die wollten aber alle möglichen Angaben und auch das Datenfile - eine Anonymisierung war mir bisher zu aufwändig ... :|


    Es ist übrigens ein Irrglaube, dass die Steuerfestsetzungen der Finanzverwaltung immer zutreffend sind.

    Klar, aber nach Einsicht in den entsprechenden Pragraphen des EStG hatte ich den Eindruck, dass diesmal der Fehler eher beim SB zu suchen sein müsse. Vielleicht spielt es ja eine Rolle, dass bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten, bei denen jeweils unterschiedliche Verhältnisse vorliegen (einmal mit, einmal ohne Krankengeldanspruch) anders gerechnet werden muss als bei Einzelveranlagung.

  • Jetzt habe ich wieder Zeit gefungen mich um mein Problem zu kümmern.
    Den Betrag aus den 4% habe ich wie im Bild KV1 in der Eingabemaske eingetragen. Leider wird der Ergebnisbetrag Erstattung / Nachzahlung nicht abgeändert. (Rechts oben im Programm) Auch wird am Ende bei der Steuererklärung abgaben ein PDF erstellt in dem fehlt auch der Betrag sowie die Zeile davor. Besser gesagt, das was in Bild KV2 gezeigt wird fehlt.


    Wo habe ich den Fehler gemacht?

  • Könnte der gleiche Effekt wie bei mir sein :( Ich habe ein Ticket beim Support offen - mal sehen, was die Entwickler dazu meinen. Den Supportern ist ein solcher Fehler nach deren eigener Aussage jedenfalls nicht bekannt.

  • Mal ein Update:


    "Der geschilderte Sachverhalt konnte anhand Ihrer Projektdatei reproduziert werden und wurde zur Bearbeitung an die zuständige Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Sobald von dort neue Informationen vorliegen, werden Sie umgehend benachrichtigt. Bitte haben Sie etwas Geduld."


    So die Rückmeldung vom Support. Mal sehen, was sich da noch tut ... ;)

  • ... und noch eins:


    "Die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird mit dem kommenden Update korrigiert.


    Ein genauer Bereitstellungstermin für diese Aktualisierung kann Ihnen derzeit nicht genannt werden. Wir bitten daher um weitere Geduld."


    Also doch ein Softwarefehler bei der Berechnung! Hoffentlich wird der für das neue Steuer-Sparbuch 2015 gleich von vornherein vermieden! ;)