Änderung Gewinnermittlungsart von Buchführungspflicht zurück zu Einnahme - Überschußrechnung ( EÜR - §4III EStG )

  • Hallo Gemeinde ,
    wie man unschwer an unseren Fragen erkennen kann, sind wir dabei, uns mit der Unternehmersuite anzufreunden.
    Wir haben uns selbst als Mandanten mit Buchführungspflicht angelegt ( zum 01.06.2014 ) und jetzt mit Ernüchterung festgestellt,
    daß wir eine Einnahme- Überschußrechnung machen werden.
    Das wäre weniger problematisch, wenn wir in unserem bestehenden Mandanten nicht schon erste Lohnabrechnungen abgerechnet,
    Preislisten, Debitoren, Kreditoren, Artikellisten, . . etc. angelegt hätten.
    Klar - reichlich spät, daß uns dieser Lapsus mit der EÜR erst jetzt auffällt.


    FRAGE: Können wir die die Gewinnermittlungsart jetzt ( praktisch im Nachgang ) noch von Buchführungspflicht auf
    Einnahme- Überschußrechnung ändern ( ohne einen neuen Mandanten anlegen zu müssen ).


    Für eure Hilfe - Vielen Dank vorab.

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm... schlecht.
    leider ist es nicht damit getan, die Art der Gewinnermittlung umzustellen. Grundsätzlich sei aber gesagt, dass Dir ja niemand verbietet, Bücher zu führen (Bilanzen zu erstellen). Wenn Du das möchtest, das FA aber grundsätzlich "nur" die EÜR haben will, kannst Du trotzdem bilanzieren. Andersrum wäre das deutlich problematischer ;)


    Die Lohnabrechnungen stellen nicht so sehr das Problem dar. Du kannst die bisherigen Werte in einen neuen Mandanten übernehmen (als Vortragswerte), die laufenden Abrechnungen dann wie gewohnt weiterlaufen lassen. Hier ändern sich lediglich ein paar Buchungskonten, also nicht weiter tragisch.


    Preislisten, Debitoren, Kreditoren, Artikellisten lassen sich auch recht unproblematisch per Export/Import übernehmen, sodass auch das kein Problem wäre. Wobei diese Punkte nicht wirklich buchhalterisch relevant sind. Lediglich die bereits geschriebenen Eingangs- und Ausgangsrechnungen, eventuelle Abschreibungen und Kosten müssten nachgebucht werden. Auch hier kann man, mit entsprechender Vorsicht, alle Daten mit Exporten und Importen übernehmen - hier sollten dann nach genauer Prüfung die Konten angepasst werden.


    Kurze Antwort: Nein,einfach wechseln geht nicht ;)

  • Hallo Manuel,
    ich bin ein ums andere Mal beeindruckt, wie schnell ich hier im Forum Hilfe bekomme.
    Danke für deine sehr gut ausgeführten Informationen.
    Wir werden dann wohl den Umweg über die Exportfunktionen gehen müssen,
    da die Auswertungsmöglichkeiten einer Bilanz anders sind als bei einer EÜR.
    Uns kommt die EÜR ehr gelegen als die Bilanzierungspflicht ( sind lieder weder beim Umsatz noch Gewinn in absehbarer Zeit an Grenzen zur Bilanzierungspflicht. Solange wir die elektronische Bilanz nicht machen müssen, wollen wir ( Anfänger ) uns nicht selber damit zu sehr überfodern.
    Also heißt es für uns wohl -
    " Auf geht's" - neuen Mandanten anlegen und die exportierten Daten wieder importieren.


    Kannst du mir noch einen Tipp geben, wie ich die Vortragswerte der Mitarbeiter in einen neuen Mandanten übernehmen kann?


    Exportfunktion zu allen anderen wichtigen Daten haben wir gefunden und entsprechend geschlüsselt.


    Danke nochnmal
    Grüße
    Herb

    • Offizieller Beitrag

    Sie müssen nach der Abschlussbilanz per 31.12. händisch (bspw. in Excel) eine Überleitungsrechnung erstellen, bei der Sie alle Verbindlichkeiten und Forderungen auflösen. Und zwar genau so, wie Sie eingebucht waren.


    Hintergrund ist, dass Sie als Bilanzierer z.B. am 29.12. geschriebene Rechnungen erfolgswirksam gebucht haben, aber in der EÜR erst bei Zahlungseingang buchen müssen- bedeutet: diese Rechnung muss wieder herausgerechnet werden und nicht zweimal gebucht zu werden. Dabei müssen Sie im Grunde "nur" darauf achten, dass sie jeden Vorgang , den Sie in diesem Jahr gebucht haben im Vorjahr wieder herausrechnen, die 10-Tage Regelung ist zu beachten.


    Dann erfassen Sie Ihre EÜR relevanten Vorträge (Kasse Bank, Darlehen, Anlagevermögen) per 1.1. des Folgejahres.


    Das Ergebnis der Überleitungsrechnung gehört in das Vorjahr, Anlage EÜR Seite 3 Zeile 66.



    Haben Sie das Vorjahr schon abgeschlossen und müssen/wollen per 1.1. wechseln, dann erstellen Sie zuerst eine Eröffnungsbilanz, die praktisch ein Doppel der Schlussbilanz des Vorjahres ist, und erstellen dann die Überleitungsrechnung. Danach erfassen Sie die EÜR relevanten Vortrage per 1.1.. Das Ergebnis kommt in die entsprechende Zeile der EÜR - nur eben in diesem Jahr.



    Ein unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig.

  • Hallo Häschen,
    hat ein bischen gedauert, bis wir auf deine guten Hinweise reagieren.
    Sieh es uns bitte nach.


    Anhand der wirklich sehr hilfreichen Tipps, haben wir unser Problem jetzt gelöst.
    DANKE.


    Und schon tut sich das nächste Problem auf.
    Da ich dich aufgrund der Anzahl deiner Beiträge ( die vermutlich ähnlich kostruktiv und hilfreich waren )
    für einen Fuchs ( gut paßt nun wirklich nicht zum Häschen ) halte,
    kannst du mir eventuell dabei weiterhelfen.


    Vorab: wir haben die WISO Unternehmersuite auf einen Small Bussiness Server 2003 laufen,
    wobei die Emailanbindung bei der Installation schon moniert ( mapi zu alt ) wurde.
    Die Emailanbindung am Client erfolgte mit Outlook 2007 und der Versand klappt reibungslos.


    Wir haben nun die Zertifikatsdatei von ITSG per mail erhalten und auch erfolgreich eingespielt.
    Der Versand der SV Meldungen scheint auf den ersten Blick problemlos möglich.
    Laut Hilfefunktion, sollte dann unter den entsprechenden Annahmestellen im Reiter " SV- Dateien" zu sehen sein,
    welche Dateien versendet wurden und welche eingegangen sind.
    Im Ausgang erfolgt keinerlei Meldung über den erfolgten Versand.
    Wir sehen im Outlook jedoch, daß die Dateien versendet wurden und erhalten auch eine Annahmebestätigung per Email.


    Solte da nicht auch etwas von den übertragenen Dateien unter den Annahmestellen zu finden sein.
    2. Frage: Wie kann ich die SV Meldungen ( AN - Anmeldung + Abmedlungen und monatliche Krankenkassenmeldung ), die an die
    Krankenkassen versendet wurden, ausdrucken ?


    Wäre toll wenn du einen Tipp hättest.
    Danke dir vorab.
    Wenn nicht - sollten wir einen neuen Thread öffnen.
    Beste Grüße
    Herb

    • Offizieller Beitrag

    Technische Fragen kann Manuel (nicht Neuer, soweit ich weiß, der vom ComputerHaus) wesentlich besser als ich!