Hallo Gemeinde ,
wie man unschwer an unseren Fragen erkennen kann, sind wir dabei, uns mit der Unternehmersuite anzufreunden.
Wir haben uns selbst als Mandanten mit Buchführungspflicht angelegt ( zum 01.06.2014 ) und jetzt mit Ernüchterung festgestellt,
daß wir eine Einnahme- Überschußrechnung machen werden.
Das wäre weniger problematisch, wenn wir in unserem bestehenden Mandanten nicht schon erste Lohnabrechnungen abgerechnet,
Preislisten, Debitoren, Kreditoren, Artikellisten, . . etc. angelegt hätten.
Klar - reichlich spät, daß uns dieser Lapsus mit der EÜR erst jetzt auffällt.
FRAGE: Können wir die die Gewinnermittlungsart jetzt ( praktisch im Nachgang ) noch von Buchführungspflicht auf
Einnahme- Überschußrechnung ändern ( ohne einen neuen Mandanten anlegen zu müssen ).
Für eure Hilfe - Vielen Dank vorab.