Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes bei Elterngeld

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade einen Testlauf für die Steuererklärung 2014 mit dem WISO Steuer Sparbuch gemacht.


    Obwohl ich Elterngeld bezogen habe, errechnet WISO trotzdem eine recht hohe Erstattung aus. Meine Frage ist nun, ob WISO automatisch den Progressionsvorbehalt ausrechnet, wenn ich das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld nur im Formular Lohnersatzleistungen eintrage?!


    Viele Grüße,


    Nina

    • Offizieller Beitrag

    Die Berücksichtigung bzw. die Berechnung des Progressionsvorbehaltes sollte sich doch aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen eigentlich ergeben. An welcher Stelle die Lohnersatzleistung bei Nichtbeschäftigung nun zur Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes eingegeben wird, spielt für die Steuerberechnung keine Rolle.

  • Genau das wird aber meiner Meinung nach nicht vom Programm getan.
    Es kann kaum sein, dass wir eine höhere Steuererstattung in dem Jahr bekommen, indem ich Elterngeld beziehe, als in allen Jahren zuvor.
    Irgendwo muss hier ein Fehler sein :(
    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Genau das wird aber meiner Meinung nach nicht vom Programm getan.

    Nein? Hast Du denn die Steuerberechnung nebst Erläuterungen entsprechend überprüft?


    Es kann kaum sein, dass wir eine höhere Steuererstattung in dem Jahr bekommen, indem ich Elterngeld beziehe, als in allen Jahren zuvor.

    Warum kann das nicht sein?


    Irgendwo muss hier ein Fehler sein

    Kann keiner von uns ohne Zahlen überprüfen. Du solltest allerdings bedenken, dass das Elterngeld ja "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegt und die Lohnsteuer gemäß Lohnsteuertabelle/n unterstellt, dass in jedem Monat gleichviel verdient wird. So kann die beim Lohnsteuerabzug unterstellte Progression durchaus erheblich zu hoch sein, insbesondere bei unterjähriger Beschäftigung.