Tagesmutter

  • Hallo Forumsmitglieder,


    meine Frau betreut für ein Kurheim Kinder als selbständige Tagesmutter. Sie bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung pro Tag und Kind, mit der auch die Ausgaben für Essen, Fahrten usw. abgegolten sind.
    Fragen:
    1.) Wie werden diese Einnahmen steuerlich behandelt, wenn der Ehemann Angestellter ist?
    2.) Können oder sollten die Einnahmen gemeinsam veranlagt werden?
    3.) Gibt es für diese Tätgikeit einen Steuerfreibetrag?
    4.) Welche Aufwendungen können generell geltend gemacht werden?
    5.) Muß eine GuV für Selbständige an das Finanzamt abgegeben werden?
    6.) Gibt es gesetzliche Regelungen für Tagesmütter, die selbständig im sozialen Bereich tätig sind?


    Leider bekommen wir von unserem Finanzamt keine klaren Auskünfte. Offenbar ist es so, dass die Betrachtungsweise von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist.
    Wir hätten nur gerne gewußt, was von dem Verdienst meiner Frau am Ende übrig bleibt.


    Wer kann helfen?


    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg und Rita