Anlage V - Hausgeld

  • Hallo zusammen,


    bei meiner vermieteten Immobilie wird die komplette Abrechnung durch eine durch die Wohneigentümergemeinschaft beauftragte Hausverwaltung erledigt. Für das Jahr 2013 habe ich nun den Wirtschaftsplan vorliegen. Wie handhabt ihr die Eingabe solch einer Abrechnung?

    • Gibt ihr einfach den Gesamtbetrag unter Sonstige Kosten "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)" (abzüglich Instandhaltungsrücklage) ein
    • oder "verteilt" ihr die Kosten in die Betriebs- und Werbungskosten?

    Mein Gefühl sagt mir, dass ich besser den aufwendigeren Weg gehe, also das Verteilen auf die Betriebs- und Werbungskosten. Würde aber gerne eure Meinung dazu hören.
    Danke und beste Grüße
    geo :)

  • Wenn du keine Abrechnung mit Mietern machen musst, macht die Aufteilung keinen Sinn. Du zahlst Hausgeld und kannst dies auch als Summe eintragen, eine Aufteilung hat das FA von mir noch nicht verlangt. Du musst nur die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage heraus rechnen, da dies keine abziehbaren Aufwendungen sind.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich mache eine Abrechnung mit meinen Mietern. Aber ich wollte mir die Arbeit sparen das alles im Steuerformular aufzuschlüsseln. Ich werde es einfach mal als ein Betrag angegben. Das FA wird sich bei schon melden, wenn denen das nicht gefällt ;)


    Danke und Grüße
    geoline