Umzugskosten

  • Ich bin zum 1.1.2002 umgezogen, weil ich am 1.7.2001 den Arbeitgeber gewechselt habe. Ich bin allerdings nur von einem Stadtteil zum anderen umgezogen, wobei sich der Anfahrtsweg und die Anfahrtszeit verkürzt haben (von 24 km auf 17 km), jedoch nicht um die vielzitierte Grössenordnung von ca. 1h.
    Kann ich diese Umzugskosten absetzen ?
    Die Umzugskosten sind alle in 2001 angefallen. In welcher Steuererklärung (2001 oder 2002) ist der Umzug abzusetzen ?

  • Ist Ihre berufliche Tätigkeit der entscheidende Grund dafür, dass Sie Ihre Wohnung näher an Ihre Arbeitsstätte verlegen, kann der Umzug ebenfalls beruflich veranlasst sein. In diesem Fall kommt es auf die Fahrzeitersparnis von einer Stunde täglich nicht an.
    Eindeutig berufliche Gründe liegen vor, wenn der Arbeitgeber von Ihnen verlangt, an den Arbeitsort umzuziehen. "Hat der Arbeitgeber den Umzug gefordert, so ist klar und eindeutig nachgewiesen, dass der Umzug auf dienstlichen Gründen beruht" (FG Münster vom 23.2.1972, EFG 1972 S. 382).
    Der Arbeitgeber legt Ihnen den Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes mehr oder weniger bestimmt nahe, etwa um besser die Interessen der Firma wahrnehmen zu können.
    Ist dies der Fall, dann können Sie die Umzugskosten absetzen und zwar in dem Jahr, in dem diese angefallen ist.
    Können Sie den Nachweis nicht erbringen, dann sind die Umzugskosten nicht absetzbar, denn dann gilt die Regelung der Zeiteinsparung von mindestens einer Stunde.