Vorweggenomme Werbungskosten

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage. Meine Frau ist aus Thailand und besucht derzeit einen Deutschkurs bei der VHS. Das Finanzamt hat die Ausgaben nicht als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Ich bin der Meinung dass die Kosten anerkannt werden muessten, da ohne Deutschkenntnisse kaum eine Arbeit zu finden ist. Kennt jemand Urteile oder besteht eventuell die Möglichkeit Ausbildungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen ?


    Danke für die Hilfe.
    Uwe