Hallo Community,
ich habe eine kleine Frage zur Angabe der Aufwendungen bei einem teilweise vermieteten Eigenheim. Daher möchte ich erst einmal kurz den Sachverhalt erläutern:
Im September 2016 bin ich mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) in unser neu gebautes Einfamilienhaus gezogen. Im Grundbuch sind meine Partnerin und ich zu je 50% als Eigentümer eingetragen.
Im KG des EFH befindet sich eine vermietete Einliegerwohnung. Daher klar, dass Einkünfte und Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen sind.
Jedoch eine Frage bleibt mir: Müssen sowohl die Mieteinnahmen, als auch die Aufwendungen (Schuldzinsen / Grundsteuer / Hausversicherung etc.) zu je 50% in beiden Steuererklärungen angegeben werden? Oder ist das auch passend wenn alle Punkte nur in einer Erklärung angegeben werden? Sprich alle Kosten und Einnahmen zu 100% bei mir oder meiner Partnerin?
Ergänzend dazu noch folgende Info: Es laufen alle Kosten und Einkünfte über Konten, die auf unser beider Namen laufen. Ebenso stehen auch bei allen Steuer- und Gebührenbescheiden beide Namen drauf. Ausnahme bilden die Versicherungen. Hier ist meine Partnerin immer Hauptversicherungsnehmer da ÖD und daher auch besserer Tarif.
Schon einmal vielen Dank für eure Mühen!