Pflegepauschbetrag

  • Meine Schwiegereltern leben bei uns im Hause.Der Vater hat Pflegestufe 2 die Mutter hat Pflegestufe 1
    Meine Frau (Tochter) pflegt beide. Das Pflegegeld geht aber auf das Konto der Schwiegereltern. Meine Frau bekommt also nichts. Frage: Steht uns bei der Steuerabgabe der jeweilige Pauschbetrag (1800 DM) als Außergewöhnliche Belastung zu?
    Wenn ja, kann man diesen wenn man dies in den letzten Jahren vergessen hat einzutragen noch nachreichen und wie wird das gemacht?

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages ist, dass der pflegebedürftige "hilflos" ist. Und das bedeutet, dass er in Pflegestufe III eingestuft sein muss oder das Merkzeichen "H" im Behindertenausweis hat. Ausreichend ist aber auch ein Bescheid des Versorgungsamtes, der die Feststellung der Hilflosigkeit enthält.
    Die Pflegestufen I und II reichen jedoch nicht aus, um den Pflege-Pauschbetrag zu bekommen.