Pensionskasse Rundfunk

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
    Auf der Beitragsbescheinigung der "Pensionskasse Rundfunk" ist ein Gesamtbetrag von ca. 3500€ (ich geb jetzt einfach mal gerundete Werte an) angegeben.
    Er setzt sich zusammen aus:
    Eigenanteil: ca 1750€
    Anstaltsanteil: 0,00 €
    Anstaltsanteil: ca 1750€ unversteuert.


    In der Lohnsteuerbescheinigung ist nichts davon gesondert aufgeführt.

    Kann, bzw. muss man irgendwas davon in der Steuererklärung eintragen?
    Falls ja, was müsste wo in der Steuererklärung eingetragen werden?


    ich habe mal testweise unter "Rentenversicherungen und andere Altervorsorgeaufwendungen" und dort unter "weitere Angaben" den Eigenanteil eingetragen
    und unter "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die nicht in Nr. 22b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind" den Anstaltsanteil (unversteuert).
    Würde ein Plus von ca. 300€ bei der Erstattung ergeben.


    Ich bin aber völlig ahnungslos, ob das, was ich da mache, richtig ist oder falsch.


    Was wäre, wenn es falsch ist? Viel kann doch eigentlich nicht passieren,oder? Im schlimmsten Fall würde es doch einfach nur vom Sachbearbeiter im FA gestrichen und korrigiert... ?(



    Vielen dank schon mal im Voraus
    :)

  • Hallo freifacht,


    bist du dir sicher, dass die Pensionskasse Rundfunk eine berufsständische Versorgungseinrichtung ist? Ich habe nichts derartiges gefunden. Auskunft kann dir nur die Pensionskasse selbst geben. M.W. ist die Pensionskasse Rundfunk eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Was der Unterschied zwischen beiden ist, lässt sich z.B. in der Wikipedia nachlesen (Stichworte "Berufsständische Versorgung" bzw. "Betriebliche Altersversorgung").


    Ist mein Verdacht korrekt, kannst du den unversteuerten Anstaltsteil in der Steuererklärung nirgens angeben. Ob und wenn ja wo du den Eigenanteil angeben kannst, muss dir die Pensionskasse sagen, das hängt, kurz gesagt, von der Art der Altersversorgung ab.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    M.W. ist die Pensionskasse Rundfunk eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung.


    So ist es.


    Wurden in diese Einrichtung (Pensionskasse Rundfunk) schon vor dem 01.01.2005 Beiträge entrichtet, so können diese in der Anlage Vorsorgeaufwand unter "Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht" (Zeile 51) eingetragen werden.


    Ist dies aber nicht der Fall, so sind die Beiträge nirgends einzutragen.