Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Auf der Beitragsbescheinigung der "Pensionskasse Rundfunk" ist ein Gesamtbetrag von ca. 3500€ (ich geb jetzt einfach mal gerundete Werte an) angegeben.
Er setzt sich zusammen aus:
Eigenanteil: ca 1750€
Anstaltsanteil: 0,00 €
Anstaltsanteil: ca 1750€ unversteuert.
In der Lohnsteuerbescheinigung ist nichts davon gesondert aufgeführt.
Kann, bzw. muss man irgendwas davon in der Steuererklärung eintragen?
Falls ja, was müsste wo in der Steuererklärung eingetragen werden?
ich habe mal testweise unter "Rentenversicherungen und andere Altervorsorgeaufwendungen" und dort unter "weitere Angaben" den Eigenanteil eingetragen
und unter "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die nicht in Nr. 22b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind" den Anstaltsanteil (unversteuert).
Würde ein Plus von ca. 300€ bei der Erstattung ergeben.
Ich bin aber völlig ahnungslos, ob das, was ich da mache, richtig ist oder falsch.
Was wäre, wenn es falsch ist? Viel kann doch eigentlich nicht passieren,oder? Im schlimmsten Fall würde es doch einfach nur vom Sachbearbeiter im FA gestrichen und korrigiert...
Vielen dank schon mal im Voraus