ZVK und BVK

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du mit "Rentenbeihilfe" die Alters- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten meinen solltest, dann ergeben sich die in Anlage R zur Einkommensteuererklärung einzutragenden Beträge aus den Leistungsmitteilungen der rentenzahlenden Stellen.

  • Vielen Dank für Deine Antwort!
    Mein Mann bezieht seit 2013 eigentlich rückwirkend 11/2012 Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung.
    Dann hat er noch 26 € von Soka - Bau, weil er früher im Baugewerbe tätig war
    und von der Bayerischen Versorgungskammer der bayerischen Gemeinden, eben von
    seiner letzten Tätigkeit bekommt er 136 € monatlich. Jetzt war meine Frage, ob das alles zu der Erwerbsminderungsrente
    dazugerechnet wird, oder ob ich die Rente von Soka - Bau und BVK irgendwo anders extra eintragen muss.


    Danke Dir!


    Liebe Grüße von Cosa

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne die zahlenden Stellen nicht. Ob es sich um Versorgungsbezüge (Anlage N) oder Rentenbezüge (Anlage R) handelt, kannst Du der Lohnsteuerbescheinigung (N) bzw. Leistungsmitteilung (R) entnehmen.


    Sollte Dein Ehemann in Ende 2012 Krankengeld erhalten haben, werdet Ihr ggf. mit einem berichtigten Einkommensteuerbescheid für 2012 rechnen können.