Aus Anlass der Renovierung einer erworbenen Eigentumswohnung wurde nicht nur ein vorhandener Durchlauferhitzer durch einen modernen neuen ersetzt sondern zusätzlich ein Untertischwarmwassergerät für die Küche beschafft. Ist dieses Gerät auch bei der Berechnung der 15% anschaffungsnahen Aufwandes zu berücksichtigen oder kann es gesondert abgeschrieben werden?