Großreparatur mit Eigentümerwechsel

  • Hallo zusammen,


    ich steh grade total auf dem Schlauch wie ich folgendes Szenario im Hausverwalter abbilden kann.


    Wir hatten dieses Jahre eine Baustelle mit ca. 60.000 Euro kosten. Diese habe ich bereits als Großreparatur K4310 gebucht.
    Jeder unsere 15 Eigentümer hat hier eine Summe von 2850,- Euro im voraus bezahlt. Diese Einnahme ist auch bei jedem als Eingang
    gebucht. Wird bis zu diesem Punkt auch korrekt berechnet. Gültigkeitszeitraum ist hier vom 1.1. - 31.8.2014


    Jetzt mein eigentlichem Problem.
    1. Jeder Eigentümer soll noch einen Betrag aus der Rücklage von 1000,- Euro als Differenz bekommen. Da die Gesamtkosten pro Einheit für die
    Großreparatur 3850,- Euro pro Einheit beträgt. Wie verbuche ich das aus der Rücklage auf die Eigentümer ?


    2. Zusätzlich hatten wir zum 1.9.2014 noch einen Eigentümerwechsel. Hier wird auf den neuen Eigentümer noch eine Forderung gestellt
    für die Großrepararur. Warum? Ich hatte doch bei der Ausgabe den Gültigkeitszeitraum angeben. Die Nebenkosten umlagefähig werden hier
    korrekt berechnet nach Zeitraum.


    Also zusammenfassend. Wie verbuche ich die 1000,- Euro ? Und warum wird der Zeitabschnitt nicht korrekt gesetzt?


    Über Hilfestellung würde ich mich freuen. Danke schon mal.

  • ... ich verstehe nicht ganz, wofür es bei der auszahlung von 1000 Euro aus dem Rücklagenkonto auf die Zuordnung zu einem Eigentümer ankommt. Bei der Einzahlung aus das Rücklagenkonto ist der jeweilige Einzahler erfasst. Nun wird doch aus dem Rücklagenkonto der Gesamtbetrag für die Reparatur entnommen > auf das Verrechnungskonto umgebucht und von dort an den Handwerker ausgezahlt - wo ist das Problem?

  • das Problem liegt darin, das auf der Abrechnung immer noch eine Forderung von 1000,- Euro pro Einheit erscheint.
    Pro Einheit betragen die Kosten 3850,- Euro. Hier wurden von jedem Eigentümer 2850,- Euro eingezahlt auf das Verrechnungskonto.
    Die fehlenden 1000,- Euro muss ich ja jetzt noch aus der Rücklage den Einheiten zuweisen, damit hier das Eigentümerkonto ausgeglichen ist.

  • Der Ansatz ist falsch.
    Die Reparatur von 60.000 € ist von der Gemeinschaft zu bezahlen. Das wird vom laufenden Konto bezahlt und auf das Großreparaturkonto gebucht. Fertig.
    Aus dem Rücklagenkonto wird 15.000 € auf das laufende Konto umgebucht und jeder Eigentümer ist mit einer Sonderumlage i.H.v. 2.850 € zu Gunsten des laufenden Kontos dabei. Mit der Zuweisung der Sonderumlage ist auch das Thema 'neuer Eigentümer' problemlos abzuarbeiten.
    Noch was Grundsätzliches: Rücklagen gehören der Gemeinschaft und nicht einem einzelnen Eigentümer. Es gibt keine Rücklagen der Einheiten!!!


    Hi

  • @HI


    Danke für deine Antwort, nur kommt das auch nicht ganz hin.
    Ich habe die Rechnung auf 4310 (Großreparaturen) gebucht. Egal ob umlagefähig oder nicht. Es erscheint immer auf der Abrechnung.
    Was vom Grundsatz her ja auch korrekt ist. Die Einnahmen der Eigentümer sind auf 8222 (sonstige Einahmen) gebucht, damit ich diese ja
    Zuordnen kann. Läuft alles direkt auf das Verrechnungskonto Rücklagen.
    Wie soll es sonst gehen? Ich weiß nicht wie ich das sonst abbilden soll... : ?(