Ausbildungsstation im Ausland - Mehraufwand, im Ausland versteuertes Einkommen

  • Hallo Steuerexperten,


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte in Bezug auf Fragen zur Steuererklärung von Rechtsreferendaren. Ich war im Jahr 2014 als Rechtsreferendar beim Land in einem Ausbildungsverhältnis angestellt und bezog eine Unterhaltsbeihilfe. Einen Teil der Ausbildung (drei Monate) habe ich in den USA absolviert, mit entsprechender Genehmigung und Überweisung durch das Land. In den USA habe ich (neben der weiterhin gezahlten Unterhaltsbeihilfe durch das Land) ein zusätzliches Entgelt erhalten, das ich in den USA ordnungsgemäß versteuert habe.


    Nun zu meinen Fragen, die ich leider nirgendwo beantwortet finde:
    1. Muss ich das in den USA versteuerte Entgelt irgendwo in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo genau?
    2. Kann ich Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Auslands-Ausbildungsstation entstanden sind (insb. die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand, Aufwendungen für Miete und doppelte Haushaltsführung etc.) geltend machen, auch wenn ich das Einkommen in den USA versteuert habe, oder gilt all dies nur bei einer Versteuerung in Deutschland? Insoweit frage ich mich insbesondere, ob, und wenn ja, wie es sich auswirkt, dass ich in Deutschland weiterhin die Unterhaltsbeihilfe versteuert habe.


    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne das DBA nicht genau. Es sollte aber so sein, dass die in den USA erzielten Einkünfte bei uns dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unter liegen. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten mindern ausschließlich die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und sind nach deutschen Werbungskostengrundsätzen zu ermitteln.