AÜ in anderer Stadt mit Projektwohnung

  • Hallo zusammen!
    Ich sitze gerade an meiner Steuerklärung für 2014 und weiß nicht, wie ich mit folgendem umgehen soll (speziell beim Thema Fahrtkosten):


    Ich bin seit Längerem bei meinem Arbeitgeber A beschäftigt. Seit dem 01.09. bin ich von A an Entleiher B entliehen (Arbeitnehmerüberlassung) worden. Firma B ist gut 500km von A (und meinem Wohnsitz) entfernt, weshalb ich unter der Woche in der Stadt von Firma B wohne. Diese Wohnung ist eine Projektwohnung, die jedoch A für mich angemietet hat, d.h. mein Name taucht dort nicht auf. Ich pendele unter der Woche innerhalb der Stadt von B, zusätzlich mit dem ICE zwischen A und B 2x pro Woche, komplett auf Kosten von A.


    Gebe ich für meine AÜ-Zeit bei den Fahrtkosten nur die Strecke innerhalb der Stadt von B an? Auch wenn A meine Tickets für den Nahverkehr zahlt? Oder gebe ich 2x500km pro Woche an?
    Kann ich trotz der von A übernommenen Kosten die Fahrtkosten, in dem Fall 2xICE pro Woche, bei der Steuererklärung angeben? Gleiches gilt für die Reisekostenpauschale, kann ich die angeben?


    Vielleicht kennt ja jemand eine ähnliche/gleiche Konstellation und weiß Rat :)


    Grüße,
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    M.E. Auswärtstätigkeit mit analoger Anwendung der regelungen für doppelte Haushaltsführung. Da der AG alle Kosten der Unterkunft sowie die kompletten fahrtkosten trägt, ist insoweit nichts abziehbar. Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate für die Anwesenheitstage mit entsprechenden Abwesenheitszeiten unter Anrechnung etwaiger AG-Erstattungen.