Heimunterbringung

  • Hallo,
    Das Finanzamt hat im Steuerbescheid 2001 lediglich einen Freibetrag i.H.v. 1.200 DM für die Unterbringung in einem Altenwohn- und Pflegeheim annerkannt.


    Die tatsächlichen Heimkosten sind natürlich sehr viel Höher. Kann nicht ein Betrag i.H.v. 14.040 DM/Jahr als zumutbare Belastung angesetzt werden?


    Vielen Dank!