Hallo.
Bekomme gerade den Einkommenssteuerbescheid 2016 meines Vaters ( 91 / Pflegestufe I ) vom Finanzamt zugesandt und lese mit Erstaunen das
die Kosten " für Essen Rädern " dieses Mal nicht anerkannt wurden.
Diese Kosten wurden - wie die letzten 5 Jahre - unter Außergewöhnliche Belastungen erfasst und immer auch vom FA anerkannt. Dies Jahr nicht
mit dem Text unter Erläuterungen :
" Aufwendungen für " Essen auf Rädern " gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung "
Ja und warum diese Kosten dann in den letzten 5 Steuerbescheiden anerkannt ? Hat sich da was geändert in letzter Zeit ?
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid oder sollte man " keine Schlafenden Hunde " wecken um die Bescheide er letzten Jahre - wo das ja anerkannt wurde - nicht zu gefährden ?
Danke für eure Hilfe.