Hallo zusammen,
kurze Frage: Mein Mieter hat im laufenden Jahr eine Nachzahlung für das Vorjahr geleistet.
Ist es korrekt, wenn ich diesen Betrag als "Mieteinnahme" erfasse und zudem unter "Umlage / Neben- und Betriebskosten ggf. verrechnet mit Erstattungen"?
--> In der Hilfe-Funktion des Steuersparbuches findet sich nur ein Hinweis, wie mit Erstattungen an den Mieter umgegangen werden soll. Leider nicht für den umgekehrten Fall.
Vielen Dank für eine Hilfestellung!
Broooser