Erfassung von Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung des Vorjahres

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage: Mein Mieter hat im laufenden Jahr eine Nachzahlung für das Vorjahr geleistet.


    Ist es korrekt, wenn ich diesen Betrag als "Mieteinnahme" erfasse und zudem unter "Umlage / Neben- und Betriebskosten ggf. verrechnet mit Erstattungen"?


    --> In der Hilfe-Funktion des Steuersparbuches findet sich nur ein Hinweis, wie mit Erstattungen an den Mieter umgegangen werden soll. Leider nicht für den umgekehrten Fall.


    Vielen Dank für eine Hilfestellung!
    Broooser :D

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die Antwort, die Texte habe ich auch gelesen.


    Meine Frage war jedoch:
    --> In der Hilfe-Funktion des Steuersparbuches findet sich nur ein
    Hinweis, wie mit Erstattungen an den Mieter umgegangen werden soll.
    Leider nicht für den umgekehrten Fall.


    Oder um die Frage konkret zu stellen: Ich habe keine Erstattung an den Mieter gezahlt, sondern eine Nachzahlung erhalten. Vermerke ich also nur die Einzahlung als "Mieteinnahme" und erfasse bei "Umlage / Neben- und Betriebskosten ggf. verrechnet mit Erstattungen" nichts?


    Sorry, vermutlich stehe ich grad auf dem Schlauch ;(


    Danke,
    Broooser

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll man es denn deutlicher formulieren als es in den Screens markiert ist? Die im Kalenderjahr erhaltenen bzw. zugeflossen Einnahmen aus Umlagen (ohne jede Einschränkung) sind anzugeben. Mit diesen saldiert werden im selben Zeitraum geleistete Erstattungen.

  • Hallo miwe4,


    ein zweites Mal auf die Screens zu verweisen, wenn ich die Texte beim ersten Mal nicht verstanden habe, ist leider wenig zielführend.


    Ich habe eine geschlossene Frage gestellt, auf die man mit JA oder NEIN antworten kann:
    --> Oder um die Frage konkret zu stellen: Ich habe keine Erstattung an den
    Mieter gezahlt, sondern eine Nachzahlung erhalten. Vermerke ich also nur
    die Einzahlung (Nachzahlung des Mieters) als "Mieteinnahme" und erfasse bei "Umlage / Neben- und
    Betriebskosten ggf. verrechnet mit Erstattungen" nichts?


    Für mich wäre eine Beantwortung meiner Frage hilfreich, ggf. eine Korrektur und / oder Ergänzung und nicht ein erneuter Verweis auf die Hilfetexte im Programm. Wenn ich diese verstanden hätte, wäre ich ja gar nicht erst hier im Forum gelandet. ?(


    Ich schrieb ja bereits, dass ich wohl gerade auf dem Schlauch stehe und vielleicht zu kompliziert denke ;( :huh: , es wäre nett, wenn Du oder ein anderer Forennutzer mir helfen könnten.


    LG
    Broooser

  • Moin ...


    Die " Nachzahlung " verbuchst Du im lfd. Jahr unter Nebenkosten als Einnahme ...


    Es ist eben keine Mietzahlung sondern eine Nebenkostenzahlung !


    Ein etwas freundlicherer Ton würde die ganze Sache beleben ...


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: