Hallo zusammen,
mit dem Jahreswechsel werde ich die Kleinunternehmerregelung aufgrund Überschreitung der Umsatzgrenze verlassen. Da ich noch laufende Abschreibungen habe, stellt sich
für mich folgende Frage:
Lasse ich die Abschreibung
[Bruttobetrag] einfach weiterlaufen, oder
muss ich nun
anteilig den Nettobetrag weiter abschreiben und den
Umsatzsteueranteil in der Umsatzsteuervoranmeldung
berücksichtigen.
Beispiel:
Anschaffungsdatum April 2014
Kosten 620 € brutto
2013 120,56 € incl. MwSt.
2014 206,67 €
incl. MwSt.
2015 ? den vorjahresbetrag also 206,67 € oder den um
die MwSt. reduzierten Betrag?
Danke für eure Unterstützung.