Abrechnung, wenn aus selbst genutztem Eigentum eine Vermietung wird

  • Ich habe meine Wohnung bis zum 31.08.2014 selbst bewohnt. Seit dem 01.09.2014 ist sie vermietet.
    Es gibt einige Ausgaben, die nach §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden können.
    Einige dieser Ausgaben habe ich mit dem Gültigkeitszeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 versehen.


    Richtig wäre nun, wenn die Software je einige Bescheinigung für mich als Selbstnutzer und eine für den Mieter erstellt und dabei für mich 8 Monate berücksichtigt und für den Mieter 4 Monate.


    Die Bescheinigung für den Mieter ist korrekt: Per Dreisatz werden ihm nur die Kosten bescheinigt, die auf seinen ARZ von 4 Monaten fallen.
    Ich selber bekomme als Eigentümer eine Bescheinigung, in die der Dreisatz fehlt, d.h. die Software bescheinigt mir Kosten über 12 Monate. Das kann doch nicht richtig sein und wäre ja sogar Steuerbetrug.


    Was kann ich tun, um mir als selbstnutzender Eigentümer eine korrekte Bescheinigung zu erstellen?


    Eine schlechte Idee ist, mich als Mieter einzutragen - denn dann bekomme ich eine Bescheinigung, in der ich als Mieter bezeichnet werde. Das könnte beim Finanzamt zu nachfragen führen.
    Außerdem (ich hab's bereits versucht) bekomme ich dann dennoch nach wie vor die Bescheinigung als Eigentümer (über 12 Monate).

  • Die Bescheinigung für den Mieter ist korrekt: Per Dreisatz werden ihm nur die Kosten bescheinigt, die auf seinen ARZ von 4 Monaten fallen.
    Ich selber bekomme als Eigentümer eine Bescheinigung, in die der Dreisatz fehlt, d.h. die Software bescheinigt mir Kosten über 12 Monate. Das kann doch nicht richtig sein und wäre ja sogar Steuerbetrug.


    Als Eigentümer bekommst du immer das ganze Jahr abgerechnet (wie du auch geschrieben hast) und hast bei deiner Steuererklärung dafür zu sorgen, das du nur den zu berechnenden Zeitraum angibst.


    Zitat

    Was kann ich tun, um mir als selbstnutzender Eigentümer eine korrekte Bescheinigung zu erstellen?


    Die Bescheinigung der Jahresabrechnung ist doch "korrekt"

  • Die Bescheinigung der Jahresabrechnung ist doch "korrekt"

    Nun ja, wenn ich eine Bescheinigung mit der Überschrift "zur Vorlage beim Finanzamt" noch manuell korrigieren muss, damit sie für das Finanzamt geeignet ist, obwohl im Programm alle Informationen vorhanden sind, dass es sofort eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" erstellt, die ihren Namen auch verdient, dann möchte ich nicht von "korrekt" sprechen.
    Hier gibt der HW2015 keine gute Figur ab.

  • Zitat

    Nun ja, wenn ich eine Bescheinigung mit der Überschrift "zur Vorlage beim Finanzamt" noch manuell korrigieren muss, damit sie für das Finanzamt geeignet ist...


    Davon ist doch gar nicht die Rede.



    Und die Bescheinigung wird beigefügt.

  • Meines Erachtens nach teilst du falsch auf. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dem ARZ zuzurechnen,in dem sie bezahlt werden, also dem entsprechenden Monat, nicht dem Jahr. Damit fallen die Leistungen, die in die Zeit der Selbstnutzung fallen, komplett in deine Erklärung - der Mieter ist hiervon nicht betroffen.

  • Wartungskosten teile ich (bei jährlicher Wartung) auf das ganze Jahr um, die Winterdienstpauschale auf mehrere Monate. Somit kann es vorkommen, dass auch Rechnungsbeträge nach §35a EStG auf mehrere Monate aufgeteilt werden.
    Die Software an sich sieht das ja auch so vor, jedoch leider nur für Vermietung, nicht für Eigennutzung.
    Dass ich falsch aufteile kann ich nicht erkennen. Die Software sieht Eigennutzung nun mal nicht nicht vor, das ist ein Manko.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Erachtens nach teilst du falsch auf. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dem ARZ zuzurechnen,in dem sie bezahlt werden, also dem entsprechenden Monat, nicht dem Jahr.

    Das sehe ich einkommensteuerlich ebenso.


    Wartungskosten teile ich (bei jährlicher Wartung) auf das ganze Jahr um, die Winterdienstpauschale auf mehrere Monate.

    Danach müsste ein Mieter, der beispielsweise von April bis Oktober in der Wohnung wohnt, für Schneeräumungen Dezember bis Februar zahlen? ?(

  • Danach müsste ein Mieter, der beispielsweise von April bis Oktober in der Wohnung wohnt, für Schneeräumungen Dezember bis Februar zahlen?

    Nein, muss er nicht. Ich habe ja nie geschrieben, dass ich _alle_ §35a-Rechnungen _immer_ auf das _ganze_ Jahr aufteile.


    Bei einigen Rechnungen kommt es nun mal vor, dass die Leistung über mehrere Monate geht, es aber nur eine einzige Rechnung gibt. Bei Mieterwechsel lässt sich dieser Fall wunderbar mit der Software abdecken, mein Grundgedanke kann also so falsch nicht sein. Bei Wechsel von Selbstnutzung hin zu Vermietung (oder umgekehrt) hilft die Software nicht weiter. Da fehlt mir einfach ein Feature.