Verkostung eigner Produkte

  • Ich baue Tomaten an und meine Kunden dürfen selbstverständlich probieren. Da kommt einiges zusammen - Jetzt will ich die verkosteten Tomaten als Werbungskosten buchen.
    In einem anderem Forum habe ich gefunden: Betrag X 4600 ( Werbungskosten) an 1200(Bank). Wenn ich das so mache habe ich auf 4600 die Werbungskosten um den Betrag erhöht und auf dem Bankkonto die Ausgaben dafür. Aber ich habe ja keine echten monetären Ausgaben, das Bankkonto mindert sich ja nicht tatsächlich um den Betrag.
    Oder wird das bei selbst hergestellen Waren anders gebucht? Wenn sich jemand auskennt bitte die Anwort mit Angabe der Konten und wie ich das buchen muss.
    Danke!! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, da gibt es keinen Betriebsausgabenabzug, da ja bereits die Gestehungskosten in Deinen Betriebsausgaben enthalten sind. Alles andere wäre eine doppelte Berücksichtigung.

  • Tja erst mal danke , aber zufrieden bin ich damit natürlich nicht
    hmm, ich hätte die ja auch verkaufen können und hätte dann eine höhere einnahme gehabt. Ich habe die Tomaten praktisch verschenkt. Apropo Geschenk?? Wie sieht es denn da aus. Ich habe meinen Kunden ja was geschenkt, den entgangenen Gewinn muss ich doch irgendwie als Kosten absetzen können??
    Vielleicht hat doch noch einer eine Idee?? ;(

    • Offizieller Beitrag

    Vergesse es einfach, wenn Du Dir nicht bei einer Steuerprüfung Ärger einhandeln möchtest. Da gibt es nichts. Bei selbst produzierten Kostproben sind alle Betriebsausgaben für die Gestehung des WG bereits in Deinen Aufwendungen enthalten. Entgangene Einnahmen können nicht als Ausgabe berücksichtigt werden.