Haushaltsnahe Diensleistungen - Leistung in 2014, Zahlung in 2015 | Wie (und wann) erstelle ich für Eigentümer (Selbstnutzung) eine Bescheinigung nach §35a?

  • Ich verwalte eine WEG mit 3 Einheiten. Eine davon ist vermietet.


    Die Kosten für den Winterdienst Ende 2014 erstrecken sich über den Zeitraum vom 15.11.2014 bis zum 31.12.2014.
    Die Rechnung dazu kommt Anfang Januar 2015 und wird auch erst dann bezahlt.


    In der Hausgeldabrechnung erscheint diese Position _nicht_ im Abrechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014. Sie wird erst in der Hausgeldabrechnung für 2015 erscheinen.
    Das ist kein Problem.


    Problematisch ist nun die Bescheinigung nach §35a:
    Für die vermietete Einheit erstellt WISO HW für den Mieter eine Bescheinigung nach §35a, und zwar in der Nebenkostenabrechnung für 2014.
    Für die selbstbewohnten Einheiten erstellt WISO keine solche Bescheinigung. Das ist schade, denn die Eigentümer können die haushaltnahe Dienstleistung ja nicht als Werbungskosten absetzen, aber zumindest doch nach §35a.


    Jetzt habe ich probeweise eine Hausgeldabrechnung vom 01.01.2015 bis zum 30.12.2015 erstellt (bis zum 31.12.2015 kann HW2015 ja nicht abrechnen, das geht erst mit HW2016).
    Aber auch dort wird die Bescheinigung nach §35a nicht erstellt.


    Was kann ich tun, damit auch die Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, einen Bescheinigung nach §35a bekommen?

  • Das Wiso-Programm HV arbeitet beim Eigentümer nach dem Abflußprinzip, d.h. es werden die Zahlungen in dem Jahr bescheinigt, in dem sie abgeflossen sind.
    Bei den Mietern erfolgt die Berechnung nach dem Leistungsprinzip, d.h.die Bescheinigung erfolgt für den Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12., auch wenn die Zahlungen im Vor- oder Folgejahr erfolgte.

  • Danke für die schnelle Antwort. So habe ich mir das schon gedacht.


    Ich war nur verwundert, dass für meine Probeabrechnung für den 01.01.2015 bis zum 30.12.2015 die Bescheinigung nicht erstellt wurde.
    Wird das erst mit HW2016 funktionieren, wenn ich also bis zum 31.12.2015 abrechnen kann?


    Eine andere Sache hat mich auch gewundert:
    Den Winterdienst Ende 2013 habe ich Anfang 2014 bezahlt (Abfluss). Die Leistung habe ich für den 15.11.2013 bis zum 31.12.2013 eingetragen.
    Auch für diese Zahlung wurde keine Bescheinigung nach §35a erstellt. Dazu musste ich den Leistungszeitraum komplett in den Januar 2014 verschieben. Erst dann wurde die Bescheinigung erstellt.


    Irgendwie will das also nicht klappen. Habe ich an anderer Stelle etwas übersehen oder falsch hinterlegt?

  • Die Bescheinigung für das Abrechnungsjahr 2015 wird m.E. erst erstellt, wenn HV 2016 vorliegt.


    Die Zahlung für den Winterdienst 2013 bezahlt in 2014, wird bei den Mietern (Abrechnugnszeitraum 15.11. - 31.12.2013) im Abrechungsjahr 2013 bescheinigt und beim Vermieter in 2014 -
    Bitte kontrolliere, ob du unter Hausgeldabrechnung auch "Bescheinigung haushaltsnahe Dienstleistungen ....." angekreuzt hast.


    Ich gehe davon aus, du arbeitest mit HV 2014.