Der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen. Der Sitz der Firma wurde verlegt und die Leute, die nicht mit an den neuen Standort gehen konnten/wollten, bekamen halt diese Art Schmerzensgeld. Ich war dort 5,5 Jahre beschäftigt und erhielt für jedes Jahr ein halbes Gehalt an Abfindung.
Spricht schon einmal gegen die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG und zutreffendem Eintrag in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung. Zudem müsste für eine ermäßigte Besteuerung des Abfindungsbetrags, die Abfindung höher sein als der bis Jahresende zustehende reguläre Arbeitslohn im Falle des unveränderten Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses. Das scheint bei der Höhe auch nicht zwingend erfüllt.