Hallo!
Bisher haben wir alle Steuerformulare an dasselbe FA übermittelt, da Wohnsitz und selbständige Tätigkeit am selben Ort war.
Seit Mitte 2014 sind Hauptwohnsitz und Ort selbständige Tätigkeit in 2 versch.Bundesländern.
Finanzämter wissen schon Bescheid. Neue Steuernr. WohnsitzFA erteilt.
Klar ist mir, dass Umsatzsteuervoranmeldung u. Erklärung an das BetriebsstättenFA geschickt werden.
Frage:
Die EÜR - wohin muss die jetzt? WohnsitzFA oder BetriebsstättenFA?
Oder müssen wir jetzt die "gesonderte Festellung v.Grundlagen für die Eink.besteuerung" abgeben??
Mir ist nicht klar, ob man die bei Einnahmen aus selbständiger Ttätigkeit braucht (Architekturbüro, keine Teilhaber, kein Freiberufler, kein Gewerbebetrieb!)
Vielleicht weiß einer von Euch das spontan, sonst ruf ich morgen mal bei FA an und lass mich aufklären.
Schönen Sonntag!!