Zuzahlung Firmenwagen / Steuerliche Auswirkung / Werbungskosten

  • Hallo Forengemeinde,


    folgende Fragestellung:
    Mein Arbeitnehmer billigt mir als AD Mitarbeiter einen Firmenwagen zu der Privat genutzt werden darf.
    Abgerechnet wird dieser nach 1% Regelung.


    Bei der Bestellung eines neuen Firmenwagens haben wir die Möglichkeit diesen um Ausstattung zu ergänzen.
    Zur Verfügung steht ein Budget auf Basis einer kalkulatorischen Leasingrate (36Monate, 120.000km).
    Wird das Budget überschritten wird die Differenz * der Nutzungsdauer vom Arbeitgeber gezahlt.
    Beispiel:
    485€ Budget
    Kalkulatorischer Leasingzins: 500€.
    Differenz 15€ * 36 Monate = 540 Euro Zuzahlung.
    Fahrzeugwert 54.000€.


    Nun wird der Geldwerte Vorteil um die Zuzahlung gemindert. Logisch. Wieso soll ich auch auf selbst bezahlte Ausstattung einen Geldwerten Vorteil zahlen? Ist es ja de Fakto nicht.
    In der Praxis wird dies derart gehandhabt das die Zuzahlung mit dem Geldwerten Vorteil verrechnet wird. In meinem Beispiel wäre also für einen Monat kein Geldwerter Vorteil zu berücksichtigen.
    54.000€ Brutto Liste, 1%, 540€ -> bei 540€ Zuzahlung => 0.


    Jetzt ist aber doch lediglich erreicht das ich nicht einen Geldwerten Vorteil für etwas zahle was ich selber bezahlt habe.
    Wie sieht es mit der Tatsache aus das ich dieses Geld bezahlt habe um meinem Beruf nach zu kommen?
    Kann ich die 540€ Zuzahlung zusätzlich als Werbungskosten geltend machen? Oder macht mir hier die 1% Regelung einen Strich durch die Rechnung?


    Grüße,


    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    In der Praxis wird dies derart gehandhabt das die Zuzahlung mit dem Geldwerten Vorteil verrechnet wird.

    genau


    Kann ich die 540€ Zuzahlung zusätzlich als Werbungskosten geltend machen?

    Nein; wenn die 15€ monatlich anfallen, dann mindern die ggf. auch nur monatlich den zu versteuernden geldwerten Vorteil.


    Oder macht mir hier die 1% Regelung einen Strich durch die Rechnung?

    Nicht die 1%-Regelung an sich, sondern, dass der Betrag eben zwingend mit dem geldwerten zu verrechnen ist und dies ja auch gemacht wird. Ansonsten wäre der Betrag doppelt steuermindernd berücksichtigt.

  • Hallo,
    hinzu kommt ja, dass die 1% die private Nutzung abgelten sollen! Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist ja noch zusätzlich die 0,03% (bzw. 0,002%)-Regelung anzuwenden, dafür kann dann bei den Werbungskosten die Pendlerpauschale angesetzt werden.
    Gruß babuschka