Es wäre am einfachsten, wenn man einem Artikel das richtige Erlöskonto zuordnen könnte und dann von MB automatisch die entsprechenden Felder der EÜR befüllt.
Ok, das ist für mich nicht relevant, da wir sowieso nur die Buchungen über MB machen, nicht aber die Warenwirtschaft oder die Rechnungen. Daher kam ich nicht darauf.
wo in der EÜR die Umsätze auftauchen müssen
Mir würde da nur die Zeile 12 einfallen, aber vielleicht äußern sich ja mal unsere Steuerexperten dazu.[/quote]
Das hätte ich auch gedacht. Wenn, ja wenn mir nicht das FA gesagt hätte, dass in der USt-VA die Gutscheinerlöse nicht in Feld 48 auftauchen lassen darf. Das sind ja Umsätze nach dem gleichen Paragraphen aus dem UStG wie in Zeile 12. Oder darf ich das trotzdem, weil sie ja in USt und EkSt unterschiedlich beurteilt werden?
Ich denke auch, dass das eine eindeutige Steuerexpertenfrage ist.