Versorgungsbezüge aus Witwenrente - WISO verweigert Abgabe der Steuererklärung

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit der Abgabe der Steuererklärung über Elster. Wiso meldet mir 3 Fehler im Zusammenhang mit der zweiten Lohnsteuerbescheinung mit der die Versorgungsbezüge der Witwenrente erfasst sind. Die Werte habe ich eins zu eins mit den auf der zweiten Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Werte übertragen.


    Hintergrund ist folgender Sachverhalt:


    Ich bin 51 Jahre alt, mein Lebenspartner ist im Februar 2014 verstorben. Ich erhalte vom ehemaligen Arbeitgeber (der auch mein Arbeitgeber ist) seit 03/2014 eine Betriebs-Witwenrente. Diese ist mit Steuerklasse 6 versteuert. Krankenversicherung wird keine abgezogen, da ich privat versichert bin. Ich habe nun also zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2014 erhalten - eine für mein Gehalt und eine für die Witwenrente. Diese habe ich beide in Wiso erfasst.


    Es werden folgende Fehler angezeigt:


    (siehe Anhang)


    Eine Abgabe der Steuererklärung über Elster ist so nicht möglich. Was tun? Selbst wenn die Einträge auf der 2. Lohnsteuerbescheinigung falsch wären, so muss ich Sie doch ein übernehmebn. Oder kann ich da manuell was korrigieren, um die Steuererklärung abschicken zu können.


    ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


    Vielen Dank und einen schönen Sonntag
    nevez

    • Offizieller Beitrag

    Welche Zeilen sind in der Lohnsteuerbescheinigung der "Witwenrente" bescheinigt?
    Welche Zeilen hast Du dazu in der Eingabemaske des Steuer-Sparbuchs eingetragen?


    Nachtrag:
    privater AG oder öffentlich-rechtlicher AG.

  • Hallo,


    auf der Lohnsteuerbescheinigung steht 2014 und in der Zeile darunter die Monate 3-12 - genauso habe ich es auch in der Eingabemaske eingeben.


    Herzliche Grüße
    nevez

    • Offizieller Beitrag

    Du hast meine Fragen hinsichtlich der erforderlichen Infos aber nicht wirklich gelesen, oder? So kann man Dir leider nicht helfen. Ich vermute mal, Du hast Angaben zu Zeilen in Zusammenhang mit dem Versorgungsfreibetrag getätigt, der aber wohl, mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, nicht gegeben sein wird. Kann man aber ohne die Daten nur vermuten. Bereinigte Screens wären natürlich optimal.

  • Sorry, ich habe tatsächlich nicht richtig gelesen (habe Zeiten gelesen, anstatt Zeilen - iPhone ist halt doch zu klein)


    Ich schaue heute Abend nach, welche Zeilen es sind und melde mich wieder.


    Nochmals Entschuldigung.

  • Hallo,


    so, jetzt habe die Lohnsteuerbescheinigung der Witwenrente vorliegen. Folgende Zeilen sind eingetragen


    Zeile 3 Bruttoarbeitslohn
    Zeile 4 einbehaltene Lonsteuer von 3
    Zeile 5 Einbehaltener Solizuschlag von 3


    Zeile 8 In 3 enthaltene Versorgungsbezüge (Anmerkung: gleicher Betrag wie in 3)


    Zeile 29 Besmessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8
    Zeile 30 Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbezuges zu 8 und/oder 9
    Zeile 31 Bei unterjähriger Zahlung erster und letzter Monat


    Zeile 292 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8
    Zeile 302 Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbezuges zu 8 und/oder 9
    Zeile 312 Bei unterjähriger Zahlung erster und letzter Monat


    Die Werte der Zeilen sind eins zu eins ins WISO so übertragen.


    Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen der Privatwirtschaft.


    So, ich hoffe, dass ich jetzt alle Fragen korrekt beantwortet habe.


    Vielen Dank für die Geduld!
    nevez

    • Offizieller Beitrag

    Hatte der verstorbene Ehemann die Voraussetzungen des § 19 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 EStG für die Berücksichtigung eines Versorgungsfreibetrags erfüllt?


    Etwas einfacher als im Gesetz beschrieben: So ermitteln Pensionäre ihre Einkünfte - Quelle: steuernetz.de


    Zitat

    Die Altersbezüge von Betriebspensionären sind nur dann steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, wenn sie diese wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten - das heißt das 63. Lebensjahr oder als Schwerbehinderter (GdB
    von wenigstens 50) das 60. Lebensjahr vollendet haben - oder wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezug erhalten.


    Versorgungsfreibetrag - Betriebsrente bei Erwerbsunfähigkeit


    Vielleicht einfach zu prüfen für Dich:
    Wurde im letzten Einkommensteuerbescheid bei der Betriebsrente des Ehemannes ein Versorgungsfreibetrag tatsächlich abgezogen?

  • Die Altersbezüge von Betriebspensionären sind nur dann steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, wenn sie diese wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten - das heißt das 63. Lebensjahr oder als Schwerbehinderter (GdB von wenigstens 50) das 60. Lebensjahr vollendet haben - oder wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezug erhalten.


    Mein Partner war bis zu seinem plötzlichen Tod voll berufstätig. Er wurde 59 Jahre alt. Von den obengenannten Kriterien trifft also nur das letzte zu. Ich erhalte aus seinen Betriebstentenansprüchen einen Hinterbliebenrente, er selbst hat noch keine Rente bezogen.


    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Von den obengenannten Kriterien trifft also nur das letzte zu.

    Würde ich auf Anhieb auch so sehen. Muss ich noch einmal genauer recherchieren. Dann sollte da als maßgeblicher Versorgungsbeginn wohl auf jeden 2014 stehen. Ich lege mal einen Testfall an und melde mich dann.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich bin der Meinung, dass Du Hinterbliebenenbezüge i.S.d. Vorschrift erzielst. Das Steuer-Sparbuch wundert sich zwar (Prüfhinweis mit OK-Bestätigung erledigen), rechnet es aber, wenn Du die Zeilen 8, 29, 30 und 31 ausfüllst. Ich vermute, Du hast die Zeile 8 vergessen zu übertragen. Die dreistelligen kannst Du m.E. weglassen, da ansonsten doppelt gemoppelt.


    Mal sehen, was das FA sagt. Bitte dann auch hier posten.


    R 19.8 Versorgungsbezüge - LStR 2011


    Was besseres habe ich leider nicht gefunden.

  • Vielen Dank!


    Ich werde alles heute Abend noch mal ganz genau prüfen (vor allem wegen Zeile acht) und ggf. probieren, die dreistelligen Zeilen wegzulassen. Wichtig ist mir erst einmal, dass ich die Fehlermeldungen weg bekommen, die verhindern, dass ich die Steuererklärung ans Finanzamt übertragen kann.


    Ich melde mich, sobald ich was Neues weiß.