Hallo zusammen,
zwei meiner drei Kinder sind aufgrund von Eingliederungsmaßnahmen des Jugendamtes nach §35a SGB VIII in Internaten untergebracht.
Das Jugendamt hat die Maßnahmen aufgrund von ärztlichen Attesten über vorliegende bzw. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit drohende seelische Behinderung bewilligt.
In dieser Sache habe ich dann pro Kind zwei Bescheide nach §91-94 SGB VIII bekommen:
1. Das Kindergeld für das jeweilige Kind muss voll ans Jugendamt bezahlt werden
2. Pro Kind wird ein weiterer monatlicher Kostenbeitrag erhoben, was in Summe noch mal ca. 2.900 pro Monat ausmacht.
Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung (nach Abzug der zumutbaren Belastung) geltend machen?
Kann ich die damit verbundenen Fahren (abholen und Bringen der Kinder), die vom Jugendamt nicht erstattet werden, absetzen?
Meine Argumente dafür (auch wenn die - da ich ein Laie bin - möglicherweise haarsträubend falsch sind):
- Die Maßnahme wurde vom Jugendamt bewilligt, und die Kosten kommen aus rechtskräftigen Bescheiden dieser Behörde. Es ist kein Kauf, kein Abo, keine in Auftrag gegebene Dienstleistung etc.
- Vor der Maßnahme wurde jeweils ein Gutachten bei einem freien Gutachter (der hatte solche Maßnahmen als erster empfohlen) und ein ärztliches Attest erstellt. Das Attest wurde jeweils vom Jugendamt akzeptiert und war die Hauptgrundlage für die Bewilligung. Wir haben vorher nichts selbst unternommen.
- Die Atteste basieren auf konkreten Erkrankungen der Kinder. Bei einem ADHS, beim anderen ADHS und Asperger Autismus. Es müssten somit Krankheitskosten sein.
- Da wir auch das Kindergeld abführen müssen, kann auch nicht damit argumentiert werden, dass irgendetwas durch das Kindergeld abgegolten wäre. Außerdem sind die Kinder noch immer zwischen 30%-50% der Kalendertage eines Jahres (Wochenenden, Ferien, Feiertage, Krankheiten) zuhause, und brauchen da ja nach wie vor ein Dach über dem Kopf, ein Bett, Essen etc. (obwohl uns das Kindergeld, das ja eigentlich den Zweck der Existenzsicherung hätte, nicht mehr zur Verfügung steht).
Ich freue mich schon auf kompetente Einschätzungen.
Wil74