Hallo zusammen,
ich arbeite im OP mit Rufbereitschaftsdiensten und habe somit auch 5-6 (eigentlich 5-7 ??) Arbeitstage. Frage: Wie reiche ich den Nachweis meiner tatsächlichen Arbeitstage (d. h. Arbeitstage + Rufbereitschaftstage am WE) richtig ein? Braucht das Finanzamt einen Nachweis meiner geleisteten Rufbereitschaftsdienste? Wenn ja, wie sollte so ein Nachweis aussehen?
Habe in verschiedenen Foren schon gelesen, dass für mehrmalige Fahrten zur Arbeitsstätte (während dem Rufdienst) trotzdem nur eine einmalige Fahrt berechnet wird.
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
LG
kamy