geleaster Computer - Zusatzausstattung z.B. Backup-Festplatten, Grafiktablett jedoch nicht geleast. Wie verbuchen?

  • Hallo Forum,


    ich habe einen Computer geleast (echtes Leasing), jedoch die Peripheriegeräte (Backupfestplatten, Grafiktablett etc.) aus "eigener Tasche" bezahlt. Wie um Himmels willen buche ich das jetzt? Es handelt sich ja grundsätzlich um Erweiterungsanschaffungen, aber ich habe ja geleast um den Computer nicht über die übliche Nutzungsdauer abschreiben zu müssen. Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Gruß


    Tartarus

  • SKR 03 BGA (Betriebs u. Gerschäftsausstattung) 0300 und Abschreibung auf Sammelposten oder Sofort-Einzel_AfA

  • Warum ist das Konto 0300 in MB eigentlich standardmäßig "unsichtbar"?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
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    • Offizieller Beitrag

    SKR 03 BGA (Betriebs u. Gerschäftsausstattung) 0300 und Abschreibung auf Sammelposten oder Sofort-Einzel_AfA

    Das sehe ich etwas anders. Sowohl die externe Festplatte (oder ggf. auch zusätzlich intern verbaute) als auch das Grafiktablett sind nicht selbständig nutzbar und daher zwingend auf die Nutzungsdauer, i.d.R. 3 Jahre, zu verteilen.

  • Hier die Antwort vom Steuerberater:


    Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
    vielen Dank für Ihre Frage. Hinsichtlich des Leasings haben Sie im Grunde einen echten "Mietvertrag" geschlossen, d.h. das Eigentum an dem Computer geht nicht auf Sie über und Sie können diesen deshalb nicht abschreiben.
    Dafür setzen Sie den kompletten Leasingaufwand (Mietzahlungen) als Betriebsausgaben (in der EÜR) ab und können die in den Mietzahlungen enthaltene Mehrwertsteuer voll als Vorsteuer abziehen.


    Buchung (SKR03) wäre: Mietleasing bewegl. Gegenstände (# 4810) an Bank (z.B. # 1200) mit Vorsteuerschlüssel 19% ("9").
    Bei den Peripheriegeräten müssen wir unterscheiden:

    • liegen diese mit ihren jeweiligen (Netto-) Anschaffungskosten unter oder über 410,00 €?
    • Bis 410,00 €: volle Absetzbarkeit als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) (# 480, AfA-Kto. # 4855)
    • Über 410,00 €: Aufnahme in das Anlagenverzeichnis und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bei Computern und Zubehör meist 3 Jahre); (# 410, Betriebs- und Geschäftsausstattung.


    Bei allen Varianten ist die Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten in jedem Fall sofort in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig!


    Problemfall:


    GWG können nur selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sein, es handelt sich bei Ihnen allerdings um Geräte, die nur zusammen mit dem (geleasten) PC genutzt werden (können).
    Da der PC nicht in Ihrem Eigentum steht, kommt eine Aktivierung mit diesem Wirtschaftsgut aber nicht in Betracht, so dass dann ja nur eine selbstständige Aktivierung bzw. GWG-Abschreibung des Peripheriegerätes möglich ist.


    Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich und vollständig beantwortet habe. Sollte dennoch etwas unklar oder unvollständig sein, nutzen Sie bitte die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich über eine positive Bewertung.
    Mit freundlichen Grüßen

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