Anrechnung Unterhaltszahlung bei eingetragener Lebenspartnerschaft - Außergewöhnliche Belastung -

  • Hallo Forenmitglieder ich habe eine Frage zum Thema: Freiwillige Unterhaltszahlungen.


    Mein Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2002) hat mir im letzen Jahr für 4 Monate Unterhalt gezahlt
    da ich in dieser Zeit keine eigenen Einkünfte hatte und auch keine Ansprüche auf Lohnersatzleistung bzw. Hartz-Leistungen.
    Kann ich diese Summe bei der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo oder wie mache ich das? Und was gibt es im speziellen Fall zu beachten?
    Fällt das unter außergewöhnliche Belastung?


    Vielleicht hat hier dazu ja jemand eine Idee.


    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2002)

    Damit Ehegatten-Veranlagung (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) und § 33a Absatz 1 EStG ausgeschlossen.