PKV: Erstattung Arztrechnung mit Pauschalleistung Vorjahr verrechnet, wie angeben?

  • Hallo zusammen,
    folgendes bzgl PKV:
    Ich habe in 2013 keine Arztrechnungen eingereicht und daher von der PKV folgende Bescheinigung bekommen und auch so in der Steuererklärung für 2013 angegeben:
    Zeile 31 Beiträge ca. 4900
    Zeile 32 Beiträge ca. 240
    Zeile 33 Erstattung ca. 2200
    Zeile 35 Beiträge Wahl... ca. 750
    In 2014 hätte ich dann eine Pauschalleistung (Beitragsrückerstattung für 2013) in Höhe von ca. 2800 ausgezahlt bekommen, was mir Anfang 2014 auch so bestätigt und für April angekündigt wurde.


    Im März 2014 und danach habe ich diverse Arztrechnungen (auch noch von 2013) in Summe >10TEUR bei der PKV eingereicht, die haben dann bei der Erstattung der ersten Arztrechnung Mitte März 2014 erstmal die 2800 Beitragsrückerstattung abgezogen, die dann im April doch nicht mehr ausgezahlt wurde. In der PKV Bescheinigung für 2014 steht jetzt:
    Zeile 31 Beiträge ca. 4900
    Zeile 32 Beiträge ca. 240
    Zeile 35 Beiträge Wahl... ca. 1300


    Wo und wie kann ich jetzt die 2800 EUR in der Steuererklärung von 2014 angeben (die mir in der Steuererklärung für 2013) ja als Beitragsrückerstattung abgezogen worden sind, aber vom Geldfluss ja in 2014 sozusagen von mir "gezahlt" worden sind? (Der Betrag müsste doch eigentlich auch in der PKV Bescheinigung für 2014 auftauchen, oder? Sozusagen eine negative Erstattung bzw. zusätzlicher Beitrag)
    Wenn ich noch eine 2. PKV anlege (und elektronische Übermittlung der Beiträge verneine) und dort den Betrag von 2800 als Beitrag angebe, ändert sich am Betrag der Steuererstattung nichts ?( ?
    Wo/wie kann man diesen Betrag eingeben?


    Bin für jede Hilfe dankbar.


    Danke & Grüße
    (Habe den Text oben eben nochmals editiert, da er nicht ganz klar war).

    • Offizieller Beitrag

    Die im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG geltend gemachten bzw. zu machenden Aufwendungen solltest Du mal in dei Gesamtbetrachtung einbeziehen. Natürlich auch die entsprechenden zu erwartenden Erstattungen.

  • d.h. ich trage alle Arztrechnungen als außergewöhnliche Belastungen ein inkl. dem erstatteten Anteil der PKV (so dass dort dann u.a. auch die 2800 Differenz auftauchen) und dann ändert sich entsprechend die zu erstattende Steuer?
    Allerdings ist ja der Hauptteil der Arztrechnungen, bei denen bei der Erstattung die 2800 abgezogen wurden, aus 2013 (auch wenn erst in 2014 an die PVK geschickt), die kann ich ja kaum jetzt noch in die Steuererklärung für 2014 eintragen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Deine in 2013 gezahlten Kosten, und entsprechend auch die zu erwartenden Erstattungen für diese Zeit, haben in der Einkommensteuererklärung 2014 nichts zu suchen.


    Hast Du eine Erklärung für 2013 abgegeben? Ist diese ggf. bearbeitet worden und liegt ein Bescheid vor? Was hast Du in 2013 denn genau erklärt?

  • Die von 2013 ist abgegeben, aber noch kein Bescheid da.
    Da habe ich die Arztrechnungen aus 2013 nicht eingetragen, da ich da nicht über die Grenze für außerordentliche Belastungen gekommen bin (war dann wohl evtl. ein Fehler), erwartete Erstattungen hatte ich in 2013 keine, da ich nicht vorhatte, die Arztrechnungen von 2013 bei der PKV einzureichen (konnte ich damals noch nicht wissen, dass in 2014 soviel zusammenkommt, dass ich dann doch auch noch nachträglich alles von 2013 bei der PKV einreiche). War dann evtl. wohl auch nicht so schlau.


    Aber es ist doch in Summe schon komisch, dass die PKV auf der Bescheinigung für 2013 mir die 2800 Beitragsrückerstattung bescheinigt und mir dies bei der Steuererklärung für 2013 auch von den gezahlten Beiträgen abgezogen wird, und mir diese dann in 2014 komplett von den Rechnungserstattungen wieder abgezogen wird und nirgends als Beitrag zur PKV auftaucht.
    Und wenn ich jetzt (mal theoretisch) gar keine weiteren Arztrechnungen in 2014 hätte, könnte ich diese 2800 in der Steuererklärung für 2014 nirgends angeben (da dann unter der Grenze für außerordentliche Belastungen), bzw. schon angeben, aber würde nichts bringen, d.h. ich brauche in 2014 Arztrechnungen die abzgl. Erstattungen über der Grenze für außerordentliche Belastungen liegen, so dass dann da oben drauf noch die 2800 angegeben und wirksam werden können um wieder voll bzgl. Steuerrückerstattung wirksam werden zu können. Ist/wäre das wirklich so?

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich die Arztrechnungen aus 2013 nicht eingetragen, da ich da nicht über die Grenze für außerordentliche Belastungen gekommen bin (war dann wohl evtl. ein Fehler), erwartete Erstattungen hatte ich in 2013 keine, da ich nicht vorhatte, die Arztrechnungen von 2013 bei der PKV einzureichen (konnte ich damals noch nicht wissen, dass in 2014 soviel zusammenkommt, dass ich dann doch auch noch nachträglich alles von 2013 bei der PKV einreiche). War dann evtl. wohl auch nicht so schlau.

    Die hättest Du auch gar nicht ansetzten dürfen, da Du dafür zu diesem Zeitpunkt ja die Beitragsrückerstattung hattest. Somit insoweit keine Zwangsläufigkeit.


    Die von 2013 ist abgegeben, aber noch kein Bescheid da.

    Dann also Morgen direkt beim FA anrufen und mitteilen, dass die Besteuerungsgrundlagen zu ändern sind. Ansonsten kommst Du nur noch im Einspruch dran.


    Aber es ist doch in Summe schon komisch, dass die PKV auf der Bescheinigung für 2013 mir die 2800 Beitragsrückerstattung bescheinigt und mir dies bei der Steuererklärung für 2013 auch von den gezahlten Beiträgen abgezogen wird, und mir diese dann in 2014 komplett von den Rechnungserstattungen wieder abgezogen wird und nirgends als Beitrag zur PKV auftaucht.

    Das ist einfach ein vereinfachter Zahkungsweg. Sie hätten auch die 2.800€ zurückfordern können und die volle Erstattungssumme erstatten. Dann würden sie aber ihrem Geld hinterherlaufen, was wenig sinnvoll ist.

  • Ok, habe dem FA Bescheid gegeben und die notwendigen Dinge für 2013 hingeschickt. Sie wollen es prüfen. Also erst mal warten.
    Danke soweit.


    Wäre trotzdem am einfachsten gewesen, die PKV hätte zusammen mit der Abrechnung (in der sie die 2800 abgezogen haben) eine neue Bescheinigung der Beiträge für 2013 geschickt ohne die Beitragsrückerstattung. Ich ahne schon, dass das FA jetzt trotzdem die ursprünglich elektronisch übermittelten Daten der PKV mit der Beitragsrückerstattung nimmt und ich dann da Einspruch einlegen kann. Aber erst mal abwarten.