Hallo zusammen,
folgendes bzgl PKV:
Ich habe in 2013 keine Arztrechnungen eingereicht und daher von der PKV folgende Bescheinigung bekommen und auch so in der Steuererklärung für 2013 angegeben:
Zeile 31 Beiträge ca. 4900
Zeile 32 Beiträge ca. 240
Zeile 33 Erstattung ca. 2200
Zeile 35 Beiträge Wahl... ca. 750
In 2014 hätte ich dann eine Pauschalleistung (Beitragsrückerstattung für 2013) in Höhe von ca. 2800 ausgezahlt bekommen, was mir Anfang 2014 auch so bestätigt und für April angekündigt wurde.
Im März 2014 und danach habe ich diverse Arztrechnungen (auch noch von 2013) in Summe >10TEUR bei der PKV eingereicht, die haben dann bei der Erstattung der ersten Arztrechnung Mitte März 2014 erstmal die 2800 Beitragsrückerstattung abgezogen, die dann im April doch nicht mehr ausgezahlt wurde. In der PKV Bescheinigung für 2014 steht jetzt:
Zeile 31 Beiträge ca. 4900
Zeile 32 Beiträge ca. 240
Zeile 35 Beiträge Wahl... ca. 1300
Wo und wie kann ich jetzt die 2800 EUR in der Steuererklärung von 2014 angeben (die mir in der Steuererklärung für 2013) ja als Beitragsrückerstattung abgezogen worden sind, aber vom Geldfluss ja in 2014 sozusagen von mir "gezahlt" worden sind? (Der Betrag müsste doch eigentlich auch in der PKV Bescheinigung für 2014 auftauchen, oder? Sozusagen eine negative Erstattung bzw. zusätzlicher Beitrag)
Wenn ich noch eine 2. PKV anlege (und elektronische Übermittlung der Beiträge verneine) und dort den Betrag von 2800 als Beitrag angebe, ändert sich am Betrag der Steuererstattung nichts ?
Wo/wie kann man diesen Betrag eingeben?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Danke & Grüße
(Habe den Text oben eben nochmals editiert, da er nicht ganz klar war).