Hallo Forum,
ich habe auf einer Rechnung zwei Anlagegüter - beide unter 410 € netto - Gesamtbetrag 567,97 €. Der Betrag wurde abgebucht, wenn ich jetzt versuche, den Betrag als Einkauf von Anlagevermögen zu deklarieren, dann kann ich die Anlagegüter (zwei Stück) nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter anlegen, weil der Gesamtbetrag ja über 410 € netto liegt. Wenn ich über die Stammdaten die beiden Wirtschaftsgüter anlege, dann wiederum kann ich sie nicht dem abgebuchten Betrag zuordnen - es sind ja zwei Wirtschaftsgüter. Und was mache ich mit den Versandkosten aus dieser Rechnung? Ich bin am ENDE! Hilfe!
Danke für eine aussagekräftige Antwort!
LG
tartarus