Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Software "Steuer Sprabuch 2015".
    Meine Frau war 2014 das ganze Jahr in Elternzeit und hat Elterngeld bekommen. Ihr Arbeitgeber hat ihr die Lohnsteuerbescheinigung zugeschickt, auf welcher geringe Summen vermerkt sind. (z.B. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge = 1017 €). Der Zeitraum ist vom 20.01. - 31.12 abgegeben.
    Die Software meldet mir jetzt immer "Stefanie hat gearbeitet und war gleichzeitig ohne Beschäftigung".


    Kann ich das ignorieren?
    Danke
    Gruß
    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich das ignorieren?

    Ja, sofern Du die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Eingabemaske übernommen hast. und das bezogene Elterngeld ggf. zum Progressionsvorbehalt als Bezug eingetragen hast.


    Ich verschiebe es dann mal ins Unterforum Steuer-Sparbuch.

  • Danke!


    Gibt man den Progressionsvorbehalt durch die "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" an?


    Schickt man den Einspruch zum Prograssionsvorbehalt gleich mit der Steuererklärung mit, oder wartet man erstmal das Ergebnis der Behörde ab?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt man den Progressionsvorbehalt durch die "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" an?

    ja


    Schickt man den Einspruch zum Prograssionsvorbehalt gleich mit der Steuererklärung mit, oder wartet man erstmal das Ergebnis der Behörde ab?

    Du kannst nur gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid Einspruch einlegen.

  • Schickt man den Einspruch zum Prograssionsvorbehalt gleich mit der Steuererklärung mit, oder wartet man erstmal das Ergebnis der Behörde ab?


    Womit willst du den Einspruch denn begründen? Der Progressionsvorbehalt ist rechtens ... Das Steuersparbuch stellt nur einen Einspruch im Falle des Einbezugs von erhaltenem privatem Krankenhaustagegeld in die Bemessungsgrundlage zur Verfügung, d.h. es handelt sich um einen Einspruch zur Höhe, nicht zur Berechnung an sich.
    Die Hilfefunktion vom Steuersparbuch zeigt zum Stichwort "Progressionsvorbehalt" zwei laufende Verfahren vor dem BFH, die aber nicht die Lohnersatzleistungen betreffen, die du nach deinen Angaben bezogen hast.