Hallo,
ich habe mir ein altes kleines Häuschen für 10.000 Euro im Jahre 2013 gekauft. Nun habe ich in 2014 etwa 80.000 Euro reingesteckt um das Häuschen bewohnbar zu machen, denn
der Plan war, das Häuschen selbst zu bewohnen. Die Anschaffungskosten und alle Handwerkerkosten, wie z.B. neues Dach und Heizungsanlage (da vorher keine vorhanden war)
hab ich 2013 nicht in der Steuer genannt, da ich dachte, ich will das Haus selbst nutzen und kann eh nichts absetzen.
Da mir die Kosten nun über den Kopf gewachsen sind, überlege ich das Haus zunächst doch zu vermieten um damit meine Steuerlast (aus selbständiger Tätgigkeit) reduzieren zu können.
Geht das? Kann ich in dem Bescheid 2013 - der noch in der Widerspruchsfrist ist...noch ändern und den Hauskauf mit Vermietungsabsicht eintragen?
Kann ich die 2014 entstandenen Erhaltungskosten im Jahr 2014 absetzen, obwohl das Haus erst frühestens 2016 bewohn- und damit vermietbar sein wird?
Hat jemand Hinweise für mich? Das würde mir sehr helfen!
Vielen Dank und schönen Gruß
Tanja Schmidt