Guten Abend,
ich habe ein kleines Problem: Ich mache derzeit rückwirkend meine Steuererklärungen für 2013 und 14 (habe noch nie eine abgegeben). Leider gibt es jetzt ein paar Unstimmigkeiten:
Für das Jahr 2013 habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen von meinem Arbeitgeber erhalten. Eine weist einen Betrag für doppelte Haushaltsführung auf, die andere nicht.
Das Problem ist: Trage ich nun die Werte der Bescheinigung ohne doppelte Haushaltsführung ein, erhalte ich eine geschätzte Rückzahlung. Trage ich die Werte der Bescheinigung MIT doppelter Haushaltsführung ein, muss ich Nachzahlen (bin Steuerklasse I).
Durch die Insolvenz meines Arbeitgebers 2013 ging alles drunter und drüber und weitere Daten werde ich wohl auch nicht mehr bekommen, daher würde ich gerne vorher wissen, welche Bescheinigung denn nun zählt!
Ich habe per elektr. Belegabruf mal die Daten aus 2013 abgeholt, in diesen Werten taucht das Geld für die doppelte Haushaltsführung nicht auf (oder tauchen Angaben die doppelte Haushaltsführung da grundsätzlich nicht auf?)
Was soll ich nun also tun? Die Daten eintippen, die mir einen Vorteil verschaffen? Was zählt das Datengrundlage? Ich möchte nicht für fehlerhafte Angaben nachzahlen müssen...
Vielen Dank, einen schönen Sonntag noch!
P.s.:
- Auf der Bescheinigung OHNE doppelte Haushaltsführung ist ein Transferticket abgedruckt und ein Empfangsticket, auf der anderen nicht!
- Meine monatlichen Gehaltsbescheinigungen vom damaligen Arbeitgeber weisen einen "Mietzuschuss" aus, der sich auf die Summe für doppelte Haushaltsführung addiert. Dieser taucht jedoch in der einen Bescheinigung nicht auf, dh. da steht weniger Geld drin als ich bekommen habe! (Wundert mich bei dem Chaos nicht...)