2 Lohnsteuerbescheinigungen mit unterschiedlichen Werten - welche zählt?

  • Guten Abend,


    ich habe ein kleines Problem: Ich mache derzeit rückwirkend meine Steuererklärungen für 2013 und 14 (habe noch nie eine abgegeben). Leider gibt es jetzt ein paar Unstimmigkeiten:


    Für das Jahr 2013 habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen von meinem Arbeitgeber erhalten. Eine weist einen Betrag für doppelte Haushaltsführung auf, die andere nicht.


    Das Problem ist: Trage ich nun die Werte der Bescheinigung ohne doppelte Haushaltsführung ein, erhalte ich eine geschätzte Rückzahlung. Trage ich die Werte der Bescheinigung MIT doppelter Haushaltsführung ein, muss ich Nachzahlen (bin Steuerklasse I).


    Durch die Insolvenz meines Arbeitgebers 2013 ging alles drunter und drüber und weitere Daten werde ich wohl auch nicht mehr bekommen, daher würde ich gerne vorher wissen, welche Bescheinigung denn nun zählt!


    Ich habe per elektr. Belegabruf mal die Daten aus 2013 abgeholt, in diesen Werten taucht das Geld für die doppelte Haushaltsführung nicht auf (oder tauchen Angaben die doppelte Haushaltsführung da grundsätzlich nicht auf?)



    Was soll ich nun also tun? Die Daten eintippen, die mir einen Vorteil verschaffen? Was zählt das Datengrundlage? Ich möchte nicht für fehlerhafte Angaben nachzahlen müssen...


    Vielen Dank, einen schönen Sonntag noch!



    P.s.:


    - Auf der Bescheinigung OHNE doppelte Haushaltsführung ist ein Transferticket abgedruckt und ein Empfangsticket, auf der anderen nicht!
    - Meine monatlichen Gehaltsbescheinigungen vom damaligen Arbeitgeber weisen einen "Mietzuschuss" aus, der sich auf die Summe für doppelte Haushaltsführung addiert. Dieser taucht jedoch in der einen Bescheinigung nicht auf, dh. da steht weniger Geld drin als ich bekommen habe! (Wundert mich bei dem Chaos nicht...)

  • Hallo hammerstein,


    war der monatliche "Mietzuschuß" des AG steuerfrei?
    Daß Du steuerlich günstiger dastehst, wenn Du die Daten ohne den Mietzuschuß (bzw. Zuschuß für doppelte Haushaltführung) einträgst, ist ja klar, weil dieser Zuschuß ja den absetzbaren Betrag mindert.


    Ich vermute aufgrund Deiner Angaben, daß die Bescheinigung ohne den Zuschuß des AG für doppelte Haushaltsführung die zuletzt erstellte ist (weil dieser im Belegabruf auch nicht enthalten ist) - stimmt das?
    Ich würde die Daten aus der Bescheinigung ohne Zuschuß verwenden - aber nicht, weil es für Dich günstiger ist, sondern weil es wohl die Bescheinigung für die zuletzt an das FA übermittelten Daten ist.

  • Bevor du so vorgehst - stelle sicher, dass die Bescheinigungen nicht für unterschiedliche Zeiträume ausgestellt wurden, denn sonst musst du beide Bescheinigungen eintippen.
    Den Zuschuss nicht angeben, kann gefährlich werden (falsche Angaben in einer Steuererklärung), da die Gelder ja gezahlt wurden ausweislich der monatlichen Gehaltsbescheinigungen. Daher: mit dem Insolvenzverwalter reden, welche Bescheinigung gilt oder ob beide einbezogen werden müssen. Andererseits kann es möglich sein, dass in der zweiten Bescheinigung ohne die Zahlungen diese im Gehalt einbezogen sind. Auch dies solltest du prüfen.


    Allerdings dürfte es sich bei den Zahlung nicht um hohe Beträge handeln. Das Finanzamt überprüft anhand der übertragenen Bescheinigung.

  • entejens und babuschka, vielen Dank für eure Beiträge.


    Die beiden Bescheinigungen decken den gleichen Zeitraum ab (1.1-31.8).Dann würde Insolvenzgeld gezahlt und dann habe ich wieder eine für den Dezember, auch ohne den Mietzuschuss...


    Die Bruttogehälter sind auch verschieden. In der einen wurde der Mietzuschuss einfach vergessen...


    Auf der für mich günstigeren ist jedoch ein Transferticket angegeben, ist das die Übermittlungskennung an das Finanzamt?


    Der Betrag an sich ist ca. 2000 € und würde durch die drei Monate Insolvenzgeld etc. schon 400 Euro ca. ausmachen...


    EDIT:


    Es ist sogar noch vertrackter. Ich habe gerade nochmal in den Belegabruf geschaut und muss mich korrigieren, ich bin im Datum verrutscht:


    Ich kann nur elektronisch einen Beleg für den Zeitraum vom 1.12 - 31.12 abrufen, der Zeitraum vom 1.1.-31.8 (der auf den Lohnsteuerbescheinigungen erfasst ist) steht gar nicht zur Verfügung.

  • Hallo und schöne Ostern alle miteinander,


    ich habe am Samstag Post vom FA bekommen. Ich hatte um Übermittlung der bei denen gespeicherten Daten gebeten und mein Problem mit den beiden Bescheinigungen geschildert.


    Der Finanzbeamte übermittelte mir daraufhin alle gespeicherten Steuerdaten, die über mich vorliegen. Meine Gehälter als dem Zeitraum 01.01.2012 - 31.8.2012 tauchen gar nicht auf. Es scheint so, als hätte er die gleichen Daten wie ich...


    Da muss also irgendetwas ganz gewaltig schief gelaufen sein. Ich hefte dann wohl einfach meine Steuerbescheinigung, die ich habe (also die mit dem Transferticket drauf) an die Steuererklärung an, oder habt ihr noch eine andere Idee?

    • Offizieller Beitrag

    Da muss also irgendetwas ganz gewaltig schief gelaufen sein. Ich hefte dann wohl einfach meine Steuerbescheinigung, die ich habe (also die mit dem Transferticket drauf) an die Steuererklärung an, oder habt ihr noch eine andere Idee?

    Eintragen würde ich es so. Aber mitschicken würde ich alle Unterlagen und auf den Sachverhalt noch einmal mit gesondertem Anschreiben besonders aufmerksam machen.