Differenz bei der Übernachtungspauschale in die Einkommensteuererklärung eintragen ?!

  • Guten Abend Community!


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe eine Frage bzgl. einer Dienstreise, die ich letztes Jahr in Korea gemacht habe.
    In der Steuertabelle vom Finanzamt steht für Korea folgendes drin:


    Verpflegungspauschale für 24h: 66 Euro
    Verpflegungspauschale für Anreise und Abreise: 44 Euro
    Übernachtungspauschale: 180 Euro


    Ich habe vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschale in voller Höhe (66 Euro bzw 44 Euro) erstattet bekommen, bloß bei der Übernachtungspauschale habe ich nur eine Erstattung in Höhe von 110 Euro erhalten und nicht die 180 Euro.
    So nun meine Frage:


    Kann ich die Differenz in Höhe von 70 Euro in meiner Steuererklärung eintragen? Wenn ja, wo kann ich dies eintragen (ich verwende die PC-Version von WISO-Steuersparbuch)?


    Sollte etwas nicht stimmen oder Rückfragen aufkommen, dann bitte melden!
    Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Hilfe!


    Viele Grüße und gute Nacht!

  • Verpflegungspauschale:
    Da Dein AG diese Dir voll gezahlt hat, wäre das ein Nullsummenspiel (Pauschale = Erstattung) und es ist nicht notwendig, Pauschale und steuerfreie Erstattung einzutragen (man kann es natürlich machen).


    Übernachtungspauschale:
    Diese kann der AG steuerfrei auszahlen (gibt es ja auch fürs Inland: 20 €). Wenn die Übernachtung preiswerter war, dann würde das einen steuerfreien Bonus bedeuten.
    Ich vermute aber, daß der AG Dir die tatsächlichen Kosten (110 €) erstattet hat. Dann wäre auch das ein Nullsummenspiel - also auch nicht erforderlich, dies überhaupt einzutragen. Die Pauschale ist die Höchstsumme, die der AG steuerfrei zahlen darf, wenn nicht über Belege abgerechnet wird (Hinweise z. B. hier)

  • Hallo Christian,


    du musst aber auch bedenken, dass dein AG die steuerfrei erstatteten Verpflegungspauschalen auf der Lohnsteuerbescheinigung eintragen muss. Um dies zu kompensieren, musst du die Reise in der Steuererklärung angeben - es ist daher steuerlich gesehen kein Nullsummenspiel. Wenn du nichts angibst, musst die Erstattung durch den Arbeitgeber nämlich versteuern.


    babuschka

  • Hallo Christian,
    du musst aber auch bedenken, dass dein AG die steuerfrei erstatteten Verpflegungspauschalen auf der Lohnsteuerbescheinigung eintragen muss. Um dies zu kompensieren, musst du die Reise in der Steuererklärung angeben - es ist daher steuerlich gesehen kein Nullsummenspiel. Wenn du nichts angibst, musst die Erstattung durch den Arbeitgeber nämlich versteuern.
    babuschka


    Du hast natürlich recht, Dein Satz aber so verständlicher "... es ist daher steuerlich gesehen kein Nullsummenspiel, wenn du keine Reise angibst, denn dann musst Du die Erstattung durch den Arbeitgeber nämlich versteuern." :whistling:
    Wenn er die Reise angibt, es es ein Nullsummenspiel, es ändert nix an der zu zahlenden Steuer - das meinte ich.


    Was passiert eigentlich, wenn man den Eintrag in Zeile 20 und auch den Eintrag der Reisen in der Steuererklärung wegläßt (ich unterstelle jetzt mal, daß da alles korrekt ist und kein Schmu gemacht werden soll)? ?(

  • Was passiert eigentlich, wenn man den Eintrag in Zeile 20 und auch den Eintrag der Reisen in der Steuererklärung wegläßt (ich unterstelle jetzt mal, daß da alles korrekt ist und kein Schmu gemacht werden soll)?


    Ganz einfach - da die Lohnsteuerbescheinigungen per Elster dem Finanzamt vorliegen, wird dieses die Eintragung vornehmen und bei Nichtangabe der Fahrtkosten die Erstattungen versteuern. Wenn es ein freundliches Finanzamt ist, wird es vorher nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Um das alles geht es bei der Fragestellung des TEs doch gar nicht:

    .... bei der Übernachtungspauschale habe ich nur eine Erstattung in Höhe von 110 Euro erhalten und nicht die 180 Euro.
    So nun meine Frage:
    Kann ich die Differenz in Höhe von 70 Euro in meiner Steuererklärung eintragen? Wenn ja, wo kann ich dies eintragen (ich verwende die PC-Version von WISO-Steuersparbuch)?


    Und das dies nicht geht, sagt ihm doch eigentlich schon das Steuer-Sparbuch, wie ich bereits oben mit Screen auch begründet habe:
    Differenz bei der Übernachtungspauschale in die Einkommensteuererklärung eintragen ?!


    Ansonsten:
    Auslandsreisekosten / 2.1 Erstattung durch Arbeitgeber - Quelle: haufe.de


    Und zu Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung hätten wir dann noch unseren ganz besonderen Sammelthread:
    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber