Wiedereingliederung Teilzahlung

  • Hallo,


    ich habe einen Fall wo ich nicht weiter komme..


    Unser Azubi war seit Oktober Krank und jetzt am Montag hat die Wiedereingliederung angefangen. Er Arbeitet die Woche vom 16.03 - 20.03 4 Stunden und vom 23.03 - 06.04. 6 Stunden. Dann wieder normal. Wir bezahlen ihm die Stunden die er bei uns arbeitet den Rest übernimmt die Krankenkasse.


    Wie trage ich da jetzt die Fehlzeiten für den März ein und bei der Abrechnung gebe ich da Ausbildungsvergütung an den Betrag runtergerechnet auf die Stunden ein?



    Vielen Dank schon mal :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei ärztlich verordneter Wiedereingliederung nach Krankheit zahlt die Krankenkasse volles Krankengeld weiter, es ist keine weitere Meldung notwendig.

  • Danke für den Link Maulwurf.
    Leider wird da nichts bzgl. Zuschuss erklärt.. Ich denke ich lasse die Fehlzeit bis die Wiedereingliederung vorbei ist auf 4.1 und rechne die Stunden ab, die er da ist. Die Krankenkasse wird sich schon melden wenn was falsch ist?! ?(


    LG

  • Aus meiner Erfahrung: eher nein, vielleicht kannst Du das ja vorab versuchen, es mit denen telefonisch zu klären..


    Im "Lexikon für das Lohnbüro" habe ich zum Thema Krankengeldzuschüsse folgendes gefunden: Der Zuschuss ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig; auch wenn aufgrund der Höhe, wie es ja in Deinem Fall zutreffen sollte, keine Lohnsteuer anfällt, ist er dennoch im Lohnkonto als "normaler" steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Anders sieht es bei der SV aus: Soweit durch die Zahlung des Zuschusses das reguläre Nettoentgelt nicht überschritten wird, ist der Zuschuss nicht beitragspflichtig.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Habe gerade mit der Krankenkasse telefoniert.. Sie meinte auch, dass ich den Zuschuss als ganz normalen Arbeitslohn erfassen soll. Die SV-Beiträge sollen auch bezahlt werden, Sie sagte selbst das wäre ja Gemein, weil wir was zuzahlen obwohl wir es nicht müssten, aber es wäre so..


    Bzgl. Fehlzeit: Die Krankheit würde mit dem Beginn der Wiedereingliederung enden, das ist aber erst mit der Jahresmeldung zu melden, sagte die Dame.


    Na gut, dann mach ich das mal so ;)


    LG

  • Also wenn ich das richtig verstehe, sind Zuschüsse zum Krankengeld die den tatsächlichen Nettolohn um 50 € überschreiten Beitragspflichtig.


    Aber bei meinem Fall ist das noch mal was anderes, da mein Azubi das Krankengeld um den von uns entlohnten Betrag gekürzt bekommt.
    Darüber finde ich nichts, vielleicht Google ich auch falsch :D


    Habe in der Zwischenzeit mit einer Bekannten gesprochen die Krank war und bei Ihrer Wiedereingliederung wurden auch die Stunden die Sie da war von der Firma bezahlt. Lt. Ihrer Abrechnung hat sie SV-Beiträge bezahlt.


    Oh man, wie kompliziert. :huh:


    LG

  • Zitat

    Also wenn ich das richtig verstehe, sind Zuschüsse zum Krankengeld die den tatsächlichen Nettolohn um 50 € überschreiten Beitragspflichtig.


    Ja, verstehe ich auch so.


    Ob sich die Mühe lohnt, weiter zu forschen, kann ich so nicht beurteilen... nur noch ein Gedanke:
    Aber man müsste es doch nachrechnen können:
    reguläres Brutto des Azubis: x Euronen, davon 70 (?) % Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse = y €.
    Ihr "übernehmt" über die Abrechnung der Stunden z €.
    Azubis erhält von der KK y-z €; von Euch z €. also insgesamt 70 % seines Bruttos.
    Nun ist nur doch die spannende Frage: Ist dieser Betrag höher (s.o) als sein reguläres Netto?
    Hier mal zwei Beispiele mit konkreten Zahlen: http://www.lohn-info.de/arbeit…ng_sozialleistung23c.html


    Ja, einfach ist irgendwie anders :)

  • Dieser Betrag ist nicht höher als sein reguläres Netto, das kann ja auch gar nicht sein oder?
    Bei dem Beispiel von dem Link ist es doch andere Situation weil der Zuschuss zu dem kompletten KK gezahlt wird..
    Ich bin total verwirrt.


    Die Abrechnung habe ich jetzt einfach ganz normal gemacht mit SV-Beiträgen.


    Habe demnächst noch eine Weiterbildung bzgl. Lohn und Gehalt, da werde ich beim Dozent mal nachfragen! :thumbup: