Hallo zusammen,
die getrennte Veranlagung erzielt bei meinem Mann und mir üblicherweise eine leicht höhere Rückzahlung. Allerdings wurde dieses Jahr die hälftige Aufteilung des Behinderten Pauschbetrages (Ehemann) vom Finanzamt abgelehnt, auch ein entsprechender Einspruch wurde abgelehnt.
Begründung: "Der Schwerbehindertenpauschbetrag kann nicht hälftig auf beide Ehegatten aufgeteilt werden, da sich §26a Abs.2 Satz 2 EStG lediglich auf tatsächliche Aufwendungen bezieht. Bei dem Schwerbehindertenpauschbetrag handelt es sich jedoch um einen persönlichen Pauschbetrag, der ausschließlich von dem Steuerpflichtigen angesetzt werden kann, der die Mehrbelastung in erster Linie zu tragen hat"
Irgendwie ist mir diese Begründung suspekt. Ist das wirklich so? Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Welche Rechtsmittel habe ich nach dem ersten Einspruch überhaupt noch?
LG Anja A.