Guten Tag,
ich hätte eine einfache Frage:
Meine Frau ist als freiberufliche Dozentin (Musiklehrerin) in einer
Musikschule tätig. Es handelt sich dabei um ihre einzige Tätigkeitsstätte. Sie fährt 1xWoche zur Schule und erteilt dort
Unterricht. Die Entfernung zwischen unserer Wohnung und der Schule
beträgt 9 km. Kann meine Frau also die Hin- und Rückfahrten zur Schule
als Enferung zur Arbeitsstätte im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen (also,
9x2= 18 km pro Arbeitstag ) oder nur die 9 km (also, nur 9 km. pro
Arbeitstag)?
Vorab vielen Dank!