Aufstiegslehrgang Berufsfeuerwehr

  • Einen netten Gruss in die Runde,


    folgende Situation:
    Ich arbeite als Berufsfeuerwehrmann im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst auf einer Feuerwache . Nun absolviere ich in Vollzeit eine "Ausbildung" zum gehobenen technischen Dienst der Feuerwehr. Meine Bezüge erhalte ich während dieser Zeit weiterhin von meinem Dienstherren.
    Die "Ausbildung" ( Beginn Oktober 2014 ) dauert 1,5 Jahre mit wechselnden Abschnitten an unterschiedlichen Orten.( die eigene Dienststelle wird in diesen 1,5 Jahren nicht aufgesucht)


    Bei der Steuererklärung für 2014 kommen mir nun erste Fragen auf.


    - Kann ich für die enzelnen Abschnitte Verpflegungsmehraufwand ansetzten ( WISO sagt bei Fortbildungen in Vollzeit ist die Fortbildungsstätte gleichzeitig erste Tätigkeitsstätte (die Ausbildunsstätte wechseln bei mir aber..!?))
    - Von meinem Arbeitgeber bekomme ich 2 Familienheimfahrten pro Monat erstattet , ist dieses der Punk "Gezahlte Erstattungen und Zuschüsse " ?



    Vielen Dank für die Hilfe .


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Woraus schließt Du das? Wir können das so nicht beurteilen, da Du ja nichts zu Versetzungen bzw. Abordnungen und deren etwaiger Befristung sagst.


    Aber vom Grundsatz her dann ja:

    Zitat

    Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch verbunden mit dem Ziel der Versetzung - keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue „erste Tätigkeitsstätte“.

  • Von Abordnung etc. weiß ich auch nichts. Ich bin Lehrgangsteilnehmer , so steht es geschrieben ;)
    Verpflegungskosten fallen im Oktober - Dezember nicht an , da Unterkunft und Verpflegung von der Schule gestellt werden. Damit wäre der Verpflegungsmehraufwand vermutlich auch unwichtig oder !?

    • Offizieller Beitrag

    Als Beamter musst Du doch eine Abordnungsverfügung bekommen haben, oder? Ansonsten zahlen die Dir doch auch keine Familienheimfahrten im Rahmen der TE (Trennungsentschädigung). ?(

  • Hallo,


    ich wurde während meiner gD feu Laufbahnausbildung zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten abgeordnet. Entsprechend habe ich auch für alle Abschnitte Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht. Abzuziehen sind aber die gestellten Mahlzeiten (IdF, Hilden, Herne und bei dir auch Hagen).


    Die gezahlten Heimfahrten habe ich ebenfalls unter dem von dir genannten Punkt eingetragen.


    Grüße