Guten Tag,
ich hänge gerade an meiner Steuererklärung und bin mir an einem Punkt nicht sicher.
Ich habe ein Kleinunternehmen und bin letztes Jahr umgezogen. Ich möchte gerne eine Summe über 200 Euro als einmaligen Freundschaftsdienst (Umzugshilfe) absetzen.
In der Wiso Software steht folgendes:
"Als Betriebsausgaben sind auch die Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfe abzugsfähig. Die Aufwendungen an die einzelnen Personen sollten unter 256 Euro bleiben, damit keine steuerpflichtigen Einnahmen für Ihre Helfer daraus entstehen.
Haben Sie ein größeres Vorhaben realisiert, wobei Ihnen Freunde und Bekannte geholfen haben? Ihre Helfer können Ihnen unbesorgt diese Nachbarschafts- bzw. Freundeshilfe quittieren, denn Sie müssen diese Einnahmen erst versteuern, wenn diese nicht weniger als 256 € im Jahr betragen haben. Es darf sich bei diesen Tätigkeiten auch nur um einmalige Hilfe gehandelt haben, sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt eine Gewerbsmäßigkeit oder das ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Gesetzesstellen / Urteile / BMF-Schreiben:
§ 4 EStG § 22 EStG"
Demnach hat mein Bekannter kein Problem mit der Summe über 200 Euro. Er erhält auch kein ALG oder sonstige Hilfe.
Meine Frage betrifft aber mich. Hätte ich diesen einmaligen Freundschaftsdienst anmelden müssen um die 200 Euro in der Steuererklärung ansetzen zu können? Oder kann ich mir eine Quittung unterschreiben lassen und dieses problemlos in der Steuererklärung angeben? Es war einmalig und nur eine Person mit 200 Euro.
Bedankem ich schonmal für Eure Hilfe.
Gruß
brena