einmaligen Freundschaftsdienst in der Steuererklärung angeben

  • Guten Tag,


    ich hänge gerade an meiner Steuererklärung und bin mir an einem Punkt nicht sicher.


    Ich habe ein Kleinunternehmen und bin letztes Jahr umgezogen. Ich möchte gerne eine Summe über 200 Euro als einmaligen Freundschaftsdienst (Umzugshilfe) absetzen.
    In der Wiso Software steht folgendes:


    "Als Betriebsausgaben sind auch die Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfe abzugsfähig. Die Aufwendungen an die einzelnen Personen sollten unter 256 Euro bleiben, damit keine steuerpflichtigen Einnahmen für Ihre Helfer daraus entstehen.
    Haben Sie ein größeres Vorhaben realisiert, wobei Ihnen Freunde und Bekannte geholfen haben? Ihre Helfer können Ihnen unbesorgt diese Nachbarschafts- bzw. Freundeshilfe quittieren, denn Sie müssen diese Einnahmen erst versteuern, wenn diese nicht weniger als 256 € im Jahr betragen haben. Es darf sich bei diesen Tätigkeiten auch nur um einmalige Hilfe gehandelt haben, sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt eine Gewerbsmäßigkeit oder das ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
    Gesetzesstellen / Urteile / BMF-Schreiben:
    § 4 EStG § 22 EStG"


    Demnach hat mein Bekannter kein Problem mit der Summe über 200 Euro. Er erhält auch kein ALG oder sonstige Hilfe.
    Meine Frage betrifft aber mich. Hätte ich diesen einmaligen Freundschaftsdienst anmelden müssen um die 200 Euro in der Steuererklärung ansetzen zu können? Oder kann ich mir eine Quittung unterschreiben lassen und dieses problemlos in der Steuererklärung angeben? Es war einmalig und nur eine Person mit 200 Euro.


    Bedankem ich schonmal für Eure Hilfe.


    Gruß
    brena

    • Offizieller Beitrag

    Problemlos mit Sicherheit nicht. Und ein "Freundschaftsdienst" ist as dann Mitnichten.


    Du benötigst grundsätzlich eine Quittung mit vollständigem Namen und vollständiger Adresse, also einen ordnungsgemäßen Empfängerbeleg. Und wenn der "Freund" dann noch andere Einnahmen i.S. § 22 Nr.3 EStG hat, mit denen er einschließlich Deiner 200€ dann die insgesamt höchstens 256€ überschreitet, dann hat er ein Problem. Zumindest muss er alle Einnahmen, auch Deine 200€, erst einmal ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung erklären (erklärt haben). Das FA wird in jedem Fall Kontrollmaterial zu dessen FA senden.


    Und einfach etwas einsetzen geht auch nicht. Du musst den Betrag tatsächlich gezahlt haben, was dann eben wahrheitsgemäß und ordnungsgemäß zu quittieren ist.

  • Danke für deine Antwort.


    Diesen Freund gibt es wirklich und dieser Freundschaftsdienst war real!


    Einnahmen hat mein Freund, aber diese sind so gering, dass keine Steuern anfallen werden. Ebenso ist es auch bei ihm ein einmaliger Freundschaftsdienst.
    Eine Quittung ist auch nicht das Problem.


    Aber hätte ich meinen Freund anmelden müssen als meinen Arbeitnehmer um diese 200 Euro ansetzen zu können? Also als Minijob? Weil ich habe in dem Sinne ja keine Sozialabgaben geleistet. Oder Fallen die Sozialabgaben und die Anmeldung bei einem einmaligen Freundschaftsdienst weg?


    Und warum handelt es sich hierbei nicht um einen Freundschaftsdienst? Weil ich ihm Geld dafür gebe? Bitte um Erklärung.