Arbeitszimmer als Selbständige im Außendienst?

  • Hallo,
    ich habe seit 2013 ein Gewerbe (erst nebenberuflich) als mobile Hundetrainerin und Tierbestatterin angemeldet und mache meine Buchhaltung für dieses Gewerbe mit Wiso Mein Büro. Meinen Bürokram (also z.B. meine Buchhaltung und Telefonate mit Kunden) mache ich von einem häuslichen Arbeitszimmer im Eigentumshaus (separates Büro). Mein Haupttätigkeitsfeld liegt aber ja im Außendienst, also mobil beim Kunden. Damit läge ja die Voraussetzung für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor. Kann ich denn die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer als betriebliches Büro oder sonstwie steuerlich geltend machen? Ich kann doch auch alle Arbeitsmittel im Büro steuerlich absetzen, warum dann nicht das Arbeitszimmer?
    Für einen Tipp wäre ich dankbar.
    Liebe Grüße
    Marion Velten

  • Moin,
    nach meinem Eindruck sollten die Voraussetzungen bei Dir erfüllt sein.
    Trifft das zu, solltest du die Quadratmeter des Büros prozentual zur Gesamtfläche des Hauses ermitteln. Dann könntest du alle für das Haus anfallenden Kosten mit dem ermittelten Prozentsatz als Kosten geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    nach meinem Eindruck sollten die Voraussetzungen bei Dir erfüllt sein.

    Wie kommst Du da so ohne weitere sich aufdrängende Rückfragen drauf? ?(

  • Moin, wenn die mobile Version des Forums es zugelassen hätte, einen Link einzufügen, wäre es deutlicher geworden, woher ich meinen Eindruck habe. Es war ein gut geschriebener Artikel im Spiegel. Darüber hinaus kann ich empfehlen, einfach mal beim Steuerberater oder FA nachzufragen.

  • das würde ich hier auch empfehlen, denn es gibt schon einige Fallstricke, die zu beachten sind:
    a) es ist "nur" ein Nebenberuf - daher sowieso maximal die Pauschale, da Hauptberuf (und damit die wesentliche Prägung) für die Berücksichtigung eines Arbeitszimmers maßgebend ist
    b) auch der Nebenberuf wird hauptsächlich im Außendienst erbracht, das Arbeitszimmer bindet also nur einen geringen Teil der Arbeitszeit.
    Daher mein Link, der diese Anhaltspunkte auch nennt. Konkret kann anhand der Angaben des TE keine Aussage gemacht werden.
    Schöne Ostern

    • Offizieller Beitrag

    m.spiegel.de/karriere/berufsleben/a-811415.html
    Das sollte der Link sein....

    Da steht ja nun wirklich nichts neues.


    Konkret kann anhand der Angaben des TE keine Aussage gemacht werden.

    Genau so ist es.

    • Offizieller Beitrag

    Darüber hinaus kann ich empfehlen, einfach mal beim Steuerberater oder FA nachzufragen s.o.

    Da sind wir uns doch alle einig. Dem müsste die Fragestellerin dann nämlich auch was zum Umfang der diversen sonstigen Nutzungen dieses Raumes unter Berücksichtigung eines überwiegend auswärtig betriebenen Nebengewerbes sagen. Nur dass da die Rechnungen und Buchhaltung gemacht werden, wird als Argument für eine nahezu auschließliche berufliche/betriebliche Nutzung dieses Raumes regelmäßig kaum ausreichen.