Karenzentschädigung - wie in ESt Erklärung zu behandeln?

  • Hallo Forum,


    ich hoffe sehr hier entsprechende Hilfe für die Situation zu erhalten.
    Von meinem alten AG hab ich von Januar 2014 - Dez 2014 monatlich eine Karenzentschädigung erhalten. Hierzu habe ich auch eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung (für bezahlte Lohnsteuer) erhalten.
    Wie erfasse ich die Karenzentschädigung nun in meiner ESt-Erklärung für 2014?
    In Wiso-Sparbuch habe ich es als Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit deklariert, aber die fehlenden Abgaben zur Sozialversicherung machen mir einen Strich durch die Rechnung, so dass es wahrscheinlich an der Stelle falsch ist!?
    Im Internet habe ich von Anlage SO (Sonstige Einkünfte) gelesen? Wenn ja ist die Frage wie ich das darstelle, Beispiel ist der komplette Betrag der 12 Monae die Einkunft sonstiges und anrechenbare Ausgaben die Lohnsteuer? Oder gilt sonstige Einkünfte nur wenn Einmalbetrag? Sonstige Einkünfte kommt mir auch nicht ganz richtig vor ?( .
    Ich denke ich habe hier etwas übersehen und wäre über jede Hilfe sehr dankbar!



    Vielen Dank und Gruß


    babaa2

    • Offizieller Beitrag

    Einkommensteuerlich ist nach Deiner Schilderung m.E. ganz normaler und voll steuerpflichtiger Arbeitslohn gegeben.


    Hinsichtlich Sozialversichungspflicht: Wettbewerbsverbot / Sozialversicherung - Quelle: haufe.de

  • Vielen Dank bereits für den Beitrag!
    D.h. nach deiner Darstellung gebe ich dies ganz normal als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit an?! Nachdem es scheinbar nicht sozialversicherungspflichtig ist, wie deklariere ich dies für das FA (am besten in WISO Sparbuch)?


    Vielen Dank und Gruß


    babaa2

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem es scheinbar nicht sozialversicherungspflichtig ist, ... ?

    Das kannst mangels entsprechender Infos nur Du entsprechend der im verlinkten Beitrag aufgestellten Kriterien abgrenzen.


    D.h. nach deiner Darstellung gebe ich dies ganz normal als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit an?!

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 einzutragen, da diese so auch dem FA elektronisch übermittelt worden ist. Etwaige Programmhinweise bezüglich Sozialversicherung sind ggf. als ok zu bestätigen.

  • Zitat

    Das kannst mangels entsprechender Infos nur Du entsprechend der im verlinkten Beitrag aufgestellten Kriterien abgrenzen.


    In der Lohnsteuerbescheinugung ist nichts ausgewiesen. Auch wurde die Entschädigung erst nach meinem Ausscheiden gezahlt. Deswegen meine Mutmaßung, das es nicht Sozialversicherungspflichtig ist.
    Aufgrund der fehlenden Sozialversicherung muss ich lt. Wiso Sparbuch mit einer erheblichen Steuernachzahlung rechnen, deswegen war mir nicht ganz klar wie ich dem FA darstelle, dass dies eine KArenzentschädigung ist, die nach den Kriterien des Links nicht sozialversicherungspflichtig ist?


    Besten DAnk nochmal für die Info!

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund der fehlenden Sozialversicherung muss ich lt. Wiso Sparbuch mit einer erheblichen Steuernachzahlung rechnen

    Mit Sozialversicherungspflicht wäre vielleicht Deine Steuernachzahlung etwas geringer, dafür aber Dein Netto insgesamt unterm Strich weitaus geringer.